Es gab in der Offenlegung zwei Entgegenhaltungen die aber technisch nichts mit der RiPol-Anordnung zu tun hatten (das waren Konstruktionen, ähnlich mehrfach ventilierter Bandpässe mit zwei Treibern, und allesamt eher unsinnige Konstruktionen, meiner Meinung nach).
Diese wurden sehr leicht als nicht relevant wiederlegt.
Verwunderlich finde ich eher, daß ein zusammenklappbarer Gepäckwagen oder eine Gas-/Kupplungs-/Bremspedalanordnung aber auch nur das Geringste mit Lautsprechern, geschweige Dipolen, zu tun haben sollen. Man könnte meinen, daß aufgrund des Verzichts auf Patentanwälte(?) bei der Recherche etwas daneben ging. Oder hat das Patentamt nur versäumt, solchen Unsinn zu entfernen? Wer kommt überhaupt auf diese Ideen, oder liegt eine Verwechslung vor?
Das soll natürlich keinesfalls die Erfindung selbst schmälern, verzeih meine Hartnäckigkeit. In jüngster Vergangenheit wurde ich in dieser Beziehung etwas gescheucht, um solcherart Ungereimtheiten auszuschließen.

Gruß und Danke, Timo
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