Zitat aus Google:
"Eine Verletzung des Urheberrechts in Deutschland ist nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bei gewerbsmäßiger Begehung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Neben strafrechtlichen Konsequenzen muss der Verletzer mit zivilrechtlichen Folgen rechnen, darunter Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und die Erstattung von Anwaltskosten"
Du forderst hier öffentlich auf einer Plattform dazu auf, für das in diesem Fall Visaton bei Duldung durch den Verlag belangt werden kann. Frag Dich mal, warum mehr und mehr Foren ersatzlos dicht machen! Was Du mit Deiner privaten Meinung in Deinen privaten Wänden machst, interessiert hier niemanden
"Eine Verletzung des Urheberrechts in Deutschland ist nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bei gewerbsmäßiger Begehung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Neben strafrechtlichen Konsequenzen muss der Verletzer mit zivilrechtlichen Folgen rechnen, darunter Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und die Erstattung von Anwaltskosten"
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