Im Bereich Produkthaftung ist es meines Wissens durchaus üblich, vom nicht gegebenen Stand der Technik auszugehen, wenn relevante Normen nicht eingehalten wurden. Im vorliegenden Fall ist Produkthaftung aber nicht relevant. Außer dem Modul selbst ist ja nichts kaputt. Wäre tatsächlich die Wohnung abgebrannt, wäre das was anderes.
Eine rechtliche Handhabe gegen Funktionsversagen nach der Garantiezeit bzw. der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kenne ich nicht. Wenn der Hersteller / Vertreiber nicht kulant ist, bleibt wohl nur der Weg, den Schaden auf eigene Kosten zu beheben.
Ich würde eventuelle rechtliche Ansprüche im Kontakt mit dem Hersteller auch gar nicht erwähnen. Wenn der was von potenzieller Produkthaftung ahnt, ist die Chance auf kulantes Verhalten sehr gering. Lieber einen verärgerten Kunden als einen der auf Produkthaftung klagt.
Eine rechtliche Handhabe gegen Funktionsversagen nach der Garantiezeit bzw. der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kenne ich nicht. Wenn der Hersteller / Vertreiber nicht kulant ist, bleibt wohl nur der Weg, den Schaden auf eigene Kosten zu beheben.
Ich würde eventuelle rechtliche Ansprüche im Kontakt mit dem Hersteller auch gar nicht erwähnen. Wenn der was von potenzieller Produkthaftung ahnt, ist die Chance auf kulantes Verhalten sehr gering. Lieber einen verärgerten Kunden als einen der auf Produkthaftung klagt.
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