Hi.
Dies soll ein kleiner "Aufklärungsbeitrag" sein, was einen erwartet, wenn man Lautsprecherchassis aus Drittländern(*) nach Deutschland einführen möchte. Ich habe es gerade gemacht...
Da es sich nicht um Visaton- Chassis handelt, werde ich keine Marken nennen, sondern allgemein bleiben.
(*) Nicht- EU- Staaten
Bei einem Versand von außerhalb sollte man nach meinem dafürhalten immer den Versand per Post wählen. Dies hat mehrere Vorteile:
1. Die Post verfährt nach dem Selbstverzollungsprinzip, sprich der Empfänger der Ware ist für die zolltechnische Behandlung selbst verantwortlich.
In der Praxis sieht es so aus, daß Waren, die aus Drittländern bei der Post auflaufen, zur zolltechnischen Behandlung beim nächstgelegenen Hauptzollamt abgegeben werden. Der Empfänger erhält nur eine Mitteilung darüber zusammen mit einer Ausfertigung der Frachtpapiere.
In diesem Begleitschreiben steht, daß die Ware innerhalb von 7 Werktagen beim Zoll abgeholt werden kann.
2. Es fallen nur die tatsächlich zu entrichtenden Abgaben an. Paketdienste, die die zolltechnische Behandlung im Auftrag der Kunden durchführen, verlangen dazu Bearbeitungsgebühren, die in einigen Fällen bis zu 100% der zu entrichtenden Abgaben betragen.
Was passiert beim Zoll:
Bevor man sich zur Zoll- Diensstelle begiebt sollte man Belege sammeln, aus denen der Warenwert hervorgeht.
Der Zoll akzeptiert[list=a][*]Auftragsbestätigungen[*]Benachrichtigungen über gewonnene eBay- Auktionen[*]Überweisungsbelege[*]private e- Mails, woraus eine Einigung über Preise ersichtlich sind (so wie in meinem Fall)[/list=a]
Mit diesen Belegen und dem Anschreiben der Post (inkl. Frachtpapier- Ausfertigung) fährt man zum Zoll.
Beim Zoll wird das Paket / das Päckchen unter Zeugen geöffnet, damit der Zollbeamte sieht, daß die Artikelbezeichnung mit der Ware übereinstimmt.
Erst danach erfolgt die Festsetzung der Gebühren gemäß Abgabenverordnung.
Die Abgaben:
Folgende Abgaben werden beim Zoll fällig und sind sofort und bar zu entrichten:
1. Zölle in Höhe von 4,5% des Warenwertes (deshalb die Belege mitnehmen) sowie
2. Einfuhrumsatzsteuer in höhe von 16% des Warenwertes + Zölle.
Beispielrechnung (aus der Praxis, Wechselkurse von heute):
Warenwert = 150,00 USD (118,85 EUR)
Zölle (4,5%) = 5,35 EUR
EUst (16%) = 19,87 EUR
Beim Zoll sind also 25,22 EUR zu entrichten.
Um die Angelegenheit beim Zoll zu beschleunigen, empfiehlt es sich, den Sachbearbeitern schon im Vorraus die "TARIC"- Zahl zu nennen.
Diese Zahl ist eine Art "Warenbeschreibung" und ist auf der Webseite des Zolls zu finden (www.zoll.de).
Die "TARIC"- Zahl bei der Einfuhr von Einzelchassis lautet 8518 21.
Wenn man dann am Schluß die Zollbescheinigung (insgesamt 6 Blatt Papier) erhält, geht man zur Zahlstelle, entrichtet die Gebühren, bekommt eine Quittung und darf das Paket mitnehmen...
Willkommen im globalisierten Handel...
Dies soll ein kleiner "Aufklärungsbeitrag" sein, was einen erwartet, wenn man Lautsprecherchassis aus Drittländern(*) nach Deutschland einführen möchte. Ich habe es gerade gemacht...
Da es sich nicht um Visaton- Chassis handelt, werde ich keine Marken nennen, sondern allgemein bleiben.
(*) Nicht- EU- Staaten
Bei einem Versand von außerhalb sollte man nach meinem dafürhalten immer den Versand per Post wählen. Dies hat mehrere Vorteile:
1. Die Post verfährt nach dem Selbstverzollungsprinzip, sprich der Empfänger der Ware ist für die zolltechnische Behandlung selbst verantwortlich.
In der Praxis sieht es so aus, daß Waren, die aus Drittländern bei der Post auflaufen, zur zolltechnischen Behandlung beim nächstgelegenen Hauptzollamt abgegeben werden. Der Empfänger erhält nur eine Mitteilung darüber zusammen mit einer Ausfertigung der Frachtpapiere.
In diesem Begleitschreiben steht, daß die Ware innerhalb von 7 Werktagen beim Zoll abgeholt werden kann.
2. Es fallen nur die tatsächlich zu entrichtenden Abgaben an. Paketdienste, die die zolltechnische Behandlung im Auftrag der Kunden durchführen, verlangen dazu Bearbeitungsgebühren, die in einigen Fällen bis zu 100% der zu entrichtenden Abgaben betragen.
Was passiert beim Zoll:
Bevor man sich zur Zoll- Diensstelle begiebt sollte man Belege sammeln, aus denen der Warenwert hervorgeht.
Der Zoll akzeptiert[list=a][*]Auftragsbestätigungen[*]Benachrichtigungen über gewonnene eBay- Auktionen[*]Überweisungsbelege[*]private e- Mails, woraus eine Einigung über Preise ersichtlich sind (so wie in meinem Fall)[/list=a]
Mit diesen Belegen und dem Anschreiben der Post (inkl. Frachtpapier- Ausfertigung) fährt man zum Zoll.
Beim Zoll wird das Paket / das Päckchen unter Zeugen geöffnet, damit der Zollbeamte sieht, daß die Artikelbezeichnung mit der Ware übereinstimmt.
Erst danach erfolgt die Festsetzung der Gebühren gemäß Abgabenverordnung.
Die Abgaben:
Folgende Abgaben werden beim Zoll fällig und sind sofort und bar zu entrichten:
1. Zölle in Höhe von 4,5% des Warenwertes (deshalb die Belege mitnehmen) sowie
2. Einfuhrumsatzsteuer in höhe von 16% des Warenwertes + Zölle.
Beispielrechnung (aus der Praxis, Wechselkurse von heute):
Warenwert = 150,00 USD (118,85 EUR)
Zölle (4,5%) = 5,35 EUR
EUst (16%) = 19,87 EUR
Beim Zoll sind also 25,22 EUR zu entrichten.
Um die Angelegenheit beim Zoll zu beschleunigen, empfiehlt es sich, den Sachbearbeitern schon im Vorraus die "TARIC"- Zahl zu nennen.
Diese Zahl ist eine Art "Warenbeschreibung" und ist auf der Webseite des Zolls zu finden (www.zoll.de).
Die "TARIC"- Zahl bei der Einfuhr von Einzelchassis lautet 8518 21.
Wenn man dann am Schluß die Zollbescheinigung (insgesamt 6 Blatt Papier) erhält, geht man zur Zahlstelle, entrichtet die Gebühren, bekommt eine Quittung und darf das Paket mitnehmen...
Willkommen im globalisierten Handel...
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