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  • juergen_e
    Registrierter Benutzer
    • 09.09.2003
    • 440

    OT: Ärger

    Hallo.
    Ich muß jetzt einfach mal was loswerden.
    Habe mir vor gut einem Jahr einen HK-Reciever gekauft. Alles toll. Nach einem Halben Jahr das erste (und einzge) Problem: Beim einschalten kein Ton. Nach wilden hin- und herschalten (oder auch nach nichtstun) am Verstärker kam dann manchmal das gewünschte aus dem Kasten.
    Mal lief er Tagelang (mit häufigem ein- und ausschalten) ohne mucken. Dann, meist wenn es zienlich wichtig war (mein Geburtstag war so etwas wichtiges) wieder kein Ton (für gut 3 Stunden).
    Also ab zum nächsten Servicestützpunkt des Händlers, da im Versand und übers Internet gekauft:
    1. Reparatur: 1 Woche, Prozessorteil (was das auch immer ist/war) fehlerhaft. Problem trat nach Abholung immer noch auf.
    2. Reaparatu: 2 Wochen, Eingansbaustein- /gruppe hatte kalte Lötstellen (hat da etwa wer das Sony-Patent auf kalte Lötstellen kopiert...). Problem trat nach Abholung immer noch auf.
    2,5te Rep. Weiche in der Back-Aria verrutscht (von wegen 'wickeln Sie die Weiche in Dämmmaterial ein und legen Sie diese hinter dem TT ins Gehäuse'...) Kurzschluß. Kein Fehler, trotzdem 130km dafür gefahren...
    3. Reparatur: irgendwas um 2 Wochen. Gerät ging ins Labor des Herstellers. Reparatur nicht möglich.
    Der Händler wurde vom Hersteller angeschrieben, um den Kaufpreis zu erstatten.
    Jetzt die Überraschung (so dachte ich zumindest): der Händler meldet sich von sich aus!!!
    Es wurde ein Ersatzgerät angeboten und, da das gekaufte Gerät nicht mehr hergestellt wird, das Nachfolgemodell (toll, das hat mehr Features - (2x)iLink und Komponenten (2x)Ein- und (1x)Ausgänge.
    So. Habe mir dann gedacht, das ist also ein Umtausch mit anschließendem Neukauf -> neue Garantie (2 Jahre). Ein Anruf bei der Srvicehotline des Händlers brachte dann die Ernüchterung:ein nachfragen der Mitarbeiterin bei einem Kolegen (Chefin war außer Haus) ergab: die Garantiezeit liefe weiter?!?!??
    Eine interne Verrechnng des Kaufpreses ist scheinbr nicht möglich, zumal das Nachfolgenodell genausoviel kostet.
    Aber eine Rückerstattung des Kaufpreises ist möglich (hallo!?!?!?!).

    So. Habe mich wieder beruhigt... Mal schauen, wie es weiter geht.

    MfG
    Jürgen
  • Mr. Pit
    Registrierter Benutzer
    • 09.04.2002
    • 1706

    #2
    Hast du dir das Neugerät mit neuem Datum quittieren lassen?

    Neues Gerät -> neue Garantiezeit, auch wenn die Händler das nicht gerne sehen (wollen)!
    Grüße
    Mr. Pit

    Frage: "Wird die Zivilisation wohl eher aus Mangel an Wissen oder an Ignoranz zugrunde gehen?"
    Antwort: "Keine Ahnung, ... ist mir ooch egal."

    Front Vourtune
    Sub Vourturms

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    • Frank S
      Registrierter Benutzer
      • 26.04.2002
      • 4741

      #3
      Neugerät im Garantietausch hat den Rest der alten Garantie!

      Rückgabe des Altgerätes, Rückerstattung des Kaufpreises und Neukauf des neuen Gerätes ergibt neue Garantie!

      Deshalb die Erstattung des Kaufpreises vorziehen.

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      • bulla
        Registrierter Benutzer
        • 23.08.2002
        • 514

        #4
        Exakt; der Händler hat dreimaliges Nachbesserungsrecht bei demselben Fehler(!!!); wenn also erst 3mal Cinchbuchsen kaputt sind und danach 3 mal das Netzteil, muss der Händler dennoch nicht wandeln. Ein neues Gerät liefern MUSS er dir ebenfalls nicht, in dem Fall ging es aber wohl nicht anders, zumal er Weisung von oben hatte. Er hätte aber auch reparieren lassen können...
        (Steht irgendwo im BGB, liegt gerade bei mir im Auto...)


        War bei mir mal ähnlich vor 4 Jahren, als mein Sony-Brenner hoppsging (wegen zerschossenem Netzteil). Bei Vobis zurückgegeben und nach 3 Wochen oder so Ersatzgerät gekriegt, das zur Nachfolge-Serie gehörte.
        Also aus 4x 8x gemacht
        Mein Heimkino

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        • Frank S
          Registrierter Benutzer
          • 26.04.2002
          • 4741

          #5
          Es soll ja Kunden geben, die Defekte selbst herbeiführen um, ein Montagsgerät zu wandeln. Im Zweifel ist das schwer bis garnicht nachweisbar!

          Kommentar

          • Vince
            Registrierter Benutzer
            • 30.12.2003
            • 168

            #6
            Original geschrieben von Frank_S
            Neugerät im Garantietausch hat den Rest der alten Garantie!

            Rückgabe des Altgerätes, Rückerstattung des Kaufpreises und Neukauf des neuen Gerätes ergibt neue Garantie!

            Deshalb die Erstattung des Kaufpreises vorziehen.
            Um es vielleicht *noch* einleuchtender zu sagen:
            Rückerstattung und Neukauf ergibt halt einen neuen Kaufvertrag.
            Deswegen neue Garantiefrist.
            Wenn Du nur Nachbessern oder Tauschen läßt, ändert sich am Vertrag nichts. Nichts am Datum des Abschlusses und ergo auch nichts an der Gewährleistungsfrist.

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            • juergen_e
              Registrierter Benutzer
              • 09.09.2003
              • 440

              #7
              Exakt; der Händler hat dreimaliges Nachbesserungsrecht bei demselben Fehler(!!!)...
              Na, genau das wurde doch gemacht. War zwei mal in einem Servicecenter des Herstellers und einmal direkt beim Hersteller (und der hat dann den Händler angewiesen, den Kaufpreis zu erstatten - habe von dem Schreiben auch eine Kopie), aber für mich gibt es da keinen Unterschied. Das der Händler jetzt versucht hat, noch einen anderen Lösungsweg aufzuzeigen, ist m.e. nicht relevant.
              Mein eigentliches Problem ist auch die Tatsache, das es zwar möglich ist, den Kaufpreis zu erstatten, es aber nicht geht, diesen (Kaufpreis) intern zu verrechnen und mir gleich ein neues Gerät zukommen zu lassen. Denn das werde ich im Endeffekt doch auch machen.

              Ein Neugerät im Garantetausch ist es für mich nur dann, wenn es sich um das selbe Modell handelt und nicht um einen Nachfolger. Deshalb ja auch die Anweisung des Herstellersan den Händler, den Kaufpreis zu erstatten.

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              • bulla
                Registrierter Benutzer
                • 23.08.2002
                • 514

                #8
                Da mir aufgrund der Fehlerbeschreibung nicht klar war, dass du wegen ein und demselben Fehler reklamiert hast (erst Cpu, dann Eingangsbauteil etc.), und der Händler/Hersteller dir selbst nach dem dritten Reparaturversuch kein funktionstüchtiges Gerät zurückliefern konnte, hast du nun ein Recht auf Wandlung, egal, was dir der Händler erzählt (wenn ich nun diesen verfluchten Paragraphen wüsste).

                Rechtlich ist es ein Unterschied, ob der alte Vertrag weiterläuft (also mit Ersatzgerät) oder du den Vertrag wandelst und einen neuen abschliesst. Du musst ausdrücklich aufgrund der nichtbehobenen Mängel vom Vertrag zurücktreten, sonst läuft er weiter, wenn du sein Angebot annimmst.

                Der Händler hat generell bei der Reparatur die Pflicht, dir ein gleiches oder mindestens gleichwertiges Gerät zurückzuliefern, nicht dasselbe, es sei denn, es handelt sich um ein besonderes Einzelstück etc.
                Mein Heimkino

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                • Frank S
                  Registrierter Benutzer
                  • 26.04.2002
                  • 4741

                  #9
                  Ein tauschgerät ist es auch dann, wenn der Nachfolger kommt. Ohne Neukauf keine Garantieverlängerung auf rechtlicher Grundlage. llenfalls auf Kulanz.


                  Mein eigentliches Problem ist auch die Tatsache, das es zwar möglich ist, den Kaufpreis zu erstatten, es aber nicht geht, diesen (Kaufpreis) intern zu verrechnen und mir gleich ein neues Gerät zukommen zu lassen.

                  ->Ist doch egal! Soll er das Geld in Bar auszahlen und 2 Min später wieder annehmen! Wenn er auf den Buchungsaufwand besteht, ist das SEINE Arbeit und SEIN Aufwand. Als Kunde kann man darüber nur lachen und ihm beim Arebeiten zusehen.

                  Auf jeden Fall einen Neukauf durchführen!

                  Kommentar

                  • Vince
                    Registrierter Benutzer
                    • 30.12.2003
                    • 168

                    #10
                    Sehe ich genauso wie Frank.
                    Hol' Dir die Kohle wieder und mach damit was Du willst

                    Kommentar

                    • juergen_e
                      Registrierter Benutzer
                      • 09.09.2003
                      • 440

                      #11
                      Dann werde ich mir mal gedanken um einen - ich hätte jetzt schon fast 'würdigen' geschrieben - Nachfolger machen.

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