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  • PeterG
    Registrierter Benutzer
    • 12.06.2003
    • 1350

    #61
    Anwaltkosten

    Hi,

    vor etlichen Jahren hatte ich ne Meinungsverschiedenheit mit nem Autohändler und bin zum Anwalt!

    EIN Brief vom Anwalt 1SEITE A4 !!! kosteten damals 150DM!!

    Ohne Rechtsschutz kann man das kaum bezahlen...... ich jeden Falls.

    Ne Sauerei ist es !!! Muss man sich jetzt noch seine "privaten Fotos" schützen lassen?




    MfG
    Peter
    Meine Hornlautsprecher

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    • walwal
      Registrierter Benutzer
      • 08.01.2003
      • 27629

      #62
      Ich hatte mal mal einen angerufen und nach dem Preis gefragt für eine Beratung. Alleine dafür hat er mir eine Rechnung geschickt!
      Bezahlt hab ich nicht.
      „Audiophile verwenden ihre Geräte nicht, um Ihre Musik zu hören. Audiophile verwenden Ihre Musik, um ihre Geräte zu hören.“

      Alan Parsons

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      • nemo
        Registrierter Benutzer
        • 20.06.2004
        • 2

        #63
        Anwaltskosten.

        Hi MrWoofa,
        gehe doch mit deinem Problem erst mal ins eBay Forum, da halten sich auch die annakronisten und Rechtswissenden auf. Ist ein bisschen zeitaufwendig. Aber wenn du Rechtsberatung vom Anwalt sparen willst ist das die erste Möglichkeit. Ansonsten gibt es bei Gericht eine Beratunkstelle die dir weiterhelfen kann und dir dann schon sagen wird ob du ein Sozialfall bist und kostenlose Beratung bekommst und welche schritte folgend zu unternehmen sind. Und sonst gibt es auch noch ein anderes Forum in denen man Rechtsfragen stellen kann. Da ich davon ausgehe das deine Geschichte Zivilrechtlich ist, empfehle ich dir das Forum wewewe.wer-weiss-was.de suche unter Zivilrecht. Arbeit und zeit wird es auf jeden fall.
        Gruß
        nemo

        Kommentar

        • PTebbe
          Registrierter Benutzer
          • 04.10.2001
          • 1894

          #64
          Hallo,

          natürlich kostet eine anwaltliche Beratung, aber man kann vorab um Auskunft bitten, was das denn ungefähr werden wird. Über mehr als € 100 sollten es nicht sein.
          Aber das ist nur die Beratung und die wird kein wesentlich anderes Ergebnis bringen, als dieBesprechung in diesem Thread. Sobald der Anwalt tätig wird, kostet es Gebühren nach der Gebührenordnung.
          Und wer Recht bekommt, bekommt deshalb noch lange kein Geld. Sprich: wenn die alle zum Schadensersatz verurteilt würden - wobei für die Verfahren erstmal vom Kläger Kostenvorschuss für Anwalt + Gericht zu leisten ist - kannste wahrscheinlich in 4 von 5 Fällen in die Vollstreckung gehen - kostet auch wieder Woofies Kostenvorschuss - um dann wenig oder nichts zu bekommen.

          Das Beste, er kommt mit allen klar; veranlasst alle Zahlungswilligen, den Erlös der Auktion rauszugeben und ne Unterlassungserklärung abzugeben.

          Wegem dem Bockigen würd ich noch ein bißchen deutlicher werden:
          1. Ihm ist ja klar, das es nicht sein Eigentum ist bzw. er nicht Inhaber des Rechts ist.
          2. Bringt er die Anleitung weiter an die Leute, handelt er mit etwas, was er nicht erworben hat und worüber er informiert wurde, dass es sich um "Diebesgut" handelt; gutgläubig kann er also nicht mehr sein.
          3. Dann kommt man so langsam in den Bereich, dass sein Verhalten strafrechtlich relevant wird, Hehlerei o.ä.
          4. Ist es strafrechtlich relevant, dann ist es ein Offizialdelikt, sprich die Öffentlichkeit - der Staat - hat ein Interesse an der Verfolgung bzw. Aufklärung und ggf. Verurteilung des Straftäters.

          Diese Kausalkette sollte dem Herrn bewußt sein, bevor er sich entschließt, die Auktionen nicht zu beenden.
          Außerden kann Woofie ja die "ebay-Polizei" einschalten.

          Gruß
          Peter
          Zuletzt geändert von PTebbe; 14.09.2004, 11:57.

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          • chImErA
            Registrierter Benutzer
            • 02.02.2004
            • 508

            #65
            ich glaube einige hier haben unseren MrWoofa absolut miss verstanden... oder vielleicht sogar ich??

            Nunja, ich hab jedenfalls den eindruck, dass es ihm nur drum geht, das nicht irgendwelche hansel mit seiner arbeit geld verdienen.
            hätte er selbst das interesse, seine anleitung zu verkaufen, dann hätte er wohl nie ne homepage gemacht und seine berichte hochgeladen...

            Aber das mit dem veröffentlichen der namen in div. car hifi foren is bestimmt ok. auch wenn ich mal stark bezweifel, dass es großartig wirkung zeigen wird.

            Gruß, Matthias

            BTW: rechtsschutzversicherungen scheinen ja der letzte dreck zu sein. da kann man ja nicht einfahc mal einen wenn einem im sommer langweilig wird vor's gericht zerren
            Meine LS's:
            >>Needle's
            >>Why 3.02 XS
            >>Fun-Box (BG20 und westras)
            >>MB208H mit 15" Fremdfabrikat Sub-Unterstützung

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