Hallo,
bevor in gallerie threads von carhifi einbauten wieder das alte bekannte thema .. WAS SAGT DER TÜV DAZU .... ausartet ...
würde ich sagen machen wir doch mal hier ein extra thema dafür.
ABER bitte geht speziell auf details ein . wird im ALLGEMÈINEN und im groben geredet weis wieder keiner was nun los ist .
also was mich persönlich natürlich interessiert
was darf man was darf man nicht ? gibt es extra eintragungen vom tüv oder ähnl. für sowas ? gibt es festgelegte gesetzte darüber?
1.wie weit darf eine tür verändert bzw dran rumgebaut werden ? dürfen teile überstehen ... wo und was darf an dem türblech ausgeschnitten werden ?
2. wie weit dürfen frontamaturen zweckentfremdet werden ? was darf an ihnen verändert / dazugebaut werden
3. was darf im kofferaum gemacht werden ? was nicht ?
4. Anlagen CE und sonstige prüfsiegel.
also soweit ich auf dem laufenden bin und mich auskenne kann ich folgendes sagen:
erstens dürfen keien grundtragenden teile bleche oder träger ausgeschnitten werden .. und WENN dann ist hierzu WIRKLICH beim tüv nachzufragen auf genemigung etc ...
wie weit das jetzt GENAU reicht (blech hinter innenverkleidung schneiden z.b ) weis ich nicht .
aber da es z.b keine ELEKTRONISCHEN regeln AUßer
- vorschriftsmässige absicherung der kabel
- NEUE endstufe brauchen eine CE zertifizierte NORM (keine angst alte endstufen dürfen ncoh drin bleiben alle endstufen die ab DIESEN JAHR eingebaut werden MÜSSEN eine sogenannte CE haben .. sonst KANN (wenn er will) dir der TÜV auf den deckel steigen.
desweiteren sind mir keine vorschriften bekannt in bereich elektrik .. eine extra abschirmung bzw kabelführung/schutz einzubauen ist nur ein persönlicher faktor ob oder ob nicht. vorgeschrieben sind sie soweit ICH weis nicht . (für wettbewerbe bitte nochmal genauer erkundigen )
desweiteren gillt endstufen subwoofer oder sonst was .. gilten als AUSREICHEND SICHER solange sie ordnungsgemäs mit den BEILIGENDEN (geprüft) oder einfach ausreichend dimensionierten schrauben befestigt werden ( hier wieder was für ech fanatiker)
MEHR ist nicht vorgeschrieben oder fahrlässig ..
kleine bleche soweit mir bekannt an einer innenverkleidung auszuschneiden damit auch ein 16er in ein 13 er loch passt ist hier glaub ICH ÜBERHAUPT kein thema .. ist es ja in der hinsicht kein tragendes oder schützendes teil
--> siehe z.B rückblech hinter sitzbank in fast jeden BMW .. HIER eine veränderung NUR dann vornemen nach erlaubnis des TÜVs oder herstellers ! auch am eigentlichen ramen der tür darf nichts verädert werden da dies als tragendes teil gilt.
frontamaturen bzw frontbereich (alles was vor einen ist) :
da jedes display jeder monitor sowie jedes radio verbaut werden darf .. endstufen etc in handschuhfächern montiert werden .. ja sogar subwoofer werden in fußräume eingelassen ..
und soweit ich weis hat sich NOCH NIE der tüv darüber beschwert. auch in diversen zeitschrifen ist das thema sicherheit bzw TÜV ncoh garnicht aufgetaucht BIS AUF DAS NEUE CE zertifikat)
in autohifi/carhifi sowie show off wurde dieses thema also noch nie aufgefasst .. ich denke alles ist erlaubt was nciht wirklich lebensmüde oder grob fahrlässig ist ( z.b das einzige was ich selber kritisieren würde als tüv mensch wären die zacken an meiner doorboard ... und am rest sehe ich nichts was verkehrswiedrig störend oder gefährlich ist)
wie gesagt das meiste ist imho aber ich würde mich natürlich freuen wenn jemand mich GENAU aufklären könnte ..
so würde dieses thema endlich mal ausdiskutiert und so dürfte endlich ruhe im forum herschen .
mfg andy
bevor in gallerie threads von carhifi einbauten wieder das alte bekannte thema .. WAS SAGT DER TÜV DAZU .... ausartet ...
würde ich sagen machen wir doch mal hier ein extra thema dafür.
ABER bitte geht speziell auf details ein . wird im ALLGEMÈINEN und im groben geredet weis wieder keiner was nun los ist .
also was mich persönlich natürlich interessiert
was darf man was darf man nicht ? gibt es extra eintragungen vom tüv oder ähnl. für sowas ? gibt es festgelegte gesetzte darüber?
1.wie weit darf eine tür verändert bzw dran rumgebaut werden ? dürfen teile überstehen ... wo und was darf an dem türblech ausgeschnitten werden ?
2. wie weit dürfen frontamaturen zweckentfremdet werden ? was darf an ihnen verändert / dazugebaut werden
3. was darf im kofferaum gemacht werden ? was nicht ?
4. Anlagen CE und sonstige prüfsiegel.
also soweit ich auf dem laufenden bin und mich auskenne kann ich folgendes sagen:
erstens dürfen keien grundtragenden teile bleche oder träger ausgeschnitten werden .. und WENN dann ist hierzu WIRKLICH beim tüv nachzufragen auf genemigung etc ...
wie weit das jetzt GENAU reicht (blech hinter innenverkleidung schneiden z.b ) weis ich nicht .
aber da es z.b keine ELEKTRONISCHEN regeln AUßer
- vorschriftsmässige absicherung der kabel
- NEUE endstufe brauchen eine CE zertifizierte NORM (keine angst alte endstufen dürfen ncoh drin bleiben alle endstufen die ab DIESEN JAHR eingebaut werden MÜSSEN eine sogenannte CE haben .. sonst KANN (wenn er will) dir der TÜV auf den deckel steigen.
desweiteren sind mir keine vorschriften bekannt in bereich elektrik .. eine extra abschirmung bzw kabelführung/schutz einzubauen ist nur ein persönlicher faktor ob oder ob nicht. vorgeschrieben sind sie soweit ICH weis nicht . (für wettbewerbe bitte nochmal genauer erkundigen )
desweiteren gillt endstufen subwoofer oder sonst was .. gilten als AUSREICHEND SICHER solange sie ordnungsgemäs mit den BEILIGENDEN (geprüft) oder einfach ausreichend dimensionierten schrauben befestigt werden ( hier wieder was für ech fanatiker)
MEHR ist nicht vorgeschrieben oder fahrlässig ..
kleine bleche soweit mir bekannt an einer innenverkleidung auszuschneiden damit auch ein 16er in ein 13 er loch passt ist hier glaub ICH ÜBERHAUPT kein thema .. ist es ja in der hinsicht kein tragendes oder schützendes teil
--> siehe z.B rückblech hinter sitzbank in fast jeden BMW .. HIER eine veränderung NUR dann vornemen nach erlaubnis des TÜVs oder herstellers ! auch am eigentlichen ramen der tür darf nichts verädert werden da dies als tragendes teil gilt.
frontamaturen bzw frontbereich (alles was vor einen ist) :
da jedes display jeder monitor sowie jedes radio verbaut werden darf .. endstufen etc in handschuhfächern montiert werden .. ja sogar subwoofer werden in fußräume eingelassen ..
und soweit ich weis hat sich NOCH NIE der tüv darüber beschwert. auch in diversen zeitschrifen ist das thema sicherheit bzw TÜV ncoh garnicht aufgetaucht BIS AUF DAS NEUE CE zertifikat)
in autohifi/carhifi sowie show off wurde dieses thema also noch nie aufgefasst .. ich denke alles ist erlaubt was nciht wirklich lebensmüde oder grob fahrlässig ist ( z.b das einzige was ich selber kritisieren würde als tüv mensch wären die zacken an meiner doorboard ... und am rest sehe ich nichts was verkehrswiedrig störend oder gefährlich ist)
wie gesagt das meiste ist imho aber ich würde mich natürlich freuen wenn jemand mich GENAU aufklären könnte ..
so würde dieses thema endlich mal ausdiskutiert und so dürfte endlich ruhe im forum herschen .
mfg andy
Kommentar