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carhifi .. was darf man und was nicht?

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  • Andy 2002
    Registrierter Benutzer
    • 25.11.2002
    • 347

    carhifi .. was darf man und was nicht?

    Hallo,

    bevor in gallerie threads von carhifi einbauten wieder das alte bekannte thema .. WAS SAGT DER TÜV DAZU .... ausartet ...

    würde ich sagen machen wir doch mal hier ein extra thema dafür.
    ABER bitte geht speziell auf details ein . wird im ALLGEMÈINEN und im groben geredet weis wieder keiner was nun los ist .

    also was mich persönlich natürlich interessiert

    was darf man was darf man nicht ? gibt es extra eintragungen vom tüv oder ähnl. für sowas ? gibt es festgelegte gesetzte darüber?

    1.wie weit darf eine tür verändert bzw dran rumgebaut werden ? dürfen teile überstehen ... wo und was darf an dem türblech ausgeschnitten werden ?

    2. wie weit dürfen frontamaturen zweckentfremdet werden ? was darf an ihnen verändert / dazugebaut werden

    3. was darf im kofferaum gemacht werden ? was nicht ?

    4. Anlagen CE und sonstige prüfsiegel.

    also soweit ich auf dem laufenden bin und mich auskenne kann ich folgendes sagen:

    erstens dürfen keien grundtragenden teile bleche oder träger ausgeschnitten werden .. und WENN dann ist hierzu WIRKLICH beim tüv nachzufragen auf genemigung etc ...

    wie weit das jetzt GENAU reicht (blech hinter innenverkleidung schneiden z.b ) weis ich nicht .

    aber da es z.b keine ELEKTRONISCHEN regeln AUßer

    - vorschriftsmässige absicherung der kabel
    - NEUE endstufe brauchen eine CE zertifizierte NORM (keine angst alte endstufen dürfen ncoh drin bleiben alle endstufen die ab DIESEN JAHR eingebaut werden MÜSSEN eine sogenannte CE haben .. sonst KANN (wenn er will) dir der TÜV auf den deckel steigen.

    desweiteren sind mir keine vorschriften bekannt in bereich elektrik .. eine extra abschirmung bzw kabelführung/schutz einzubauen ist nur ein persönlicher faktor ob oder ob nicht. vorgeschrieben sind sie soweit ICH weis nicht . (für wettbewerbe bitte nochmal genauer erkundigen )

    desweiteren gillt endstufen subwoofer oder sonst was .. gilten als AUSREICHEND SICHER solange sie ordnungsgemäs mit den BEILIGENDEN (geprüft) oder einfach ausreichend dimensionierten schrauben befestigt werden ( hier wieder was für ech fanatiker)

    MEHR ist nicht vorgeschrieben oder fahrlässig ..

    kleine bleche soweit mir bekannt an einer innenverkleidung auszuschneiden damit auch ein 16er in ein 13 er loch passt ist hier glaub ICH ÜBERHAUPT kein thema .. ist es ja in der hinsicht kein tragendes oder schützendes teil

    --> siehe z.B rückblech hinter sitzbank in fast jeden BMW .. HIER eine veränderung NUR dann vornemen nach erlaubnis des TÜVs oder herstellers ! auch am eigentlichen ramen der tür darf nichts verädert werden da dies als tragendes teil gilt.

    frontamaturen bzw frontbereich (alles was vor einen ist) :

    da jedes display jeder monitor sowie jedes radio verbaut werden darf .. endstufen etc in handschuhfächern montiert werden .. ja sogar subwoofer werden in fußräume eingelassen ..

    und soweit ich weis hat sich NOCH NIE der tüv darüber beschwert. auch in diversen zeitschrifen ist das thema sicherheit bzw TÜV ncoh garnicht aufgetaucht BIS AUF DAS NEUE CE zertifikat)

    in autohifi/carhifi sowie show off wurde dieses thema also noch nie aufgefasst .. ich denke alles ist erlaubt was nciht wirklich lebensmüde oder grob fahrlässig ist ( z.b das einzige was ich selber kritisieren würde als tüv mensch wären die zacken an meiner doorboard ... und am rest sehe ich nichts was verkehrswiedrig störend oder gefährlich ist)

    wie gesagt das meiste ist imho aber ich würde mich natürlich freuen wenn jemand mich GENAU aufklären könnte ..

    so würde dieses thema endlich mal ausdiskutiert und so dürfte endlich ruhe im forum herschen .

    mfg andy
    BIST DU ZU LAUT --> BIN ICH ZU LEISE www.toxicshockaudio.de
  • Andy 2002
    Registrierter Benutzer
    • 25.11.2002
    • 347

    #2
    hab grad 2 mal rumtelefoniet bei leuten dies eigentlcih wissen sollten .. ein XXX (will ich nicht unbedingt hier nennen) einbaushop und ein carhifi fachhändler

    tja .. was soll ich sagen . bei beiden war ratlosigkeit über das thema

    alle der meinung : tüv hat ncoh nie was gesagt (außer elektrische verkabelung)

    so wies aussieht ist also immer alles eine entscheidungssache .. passiert etwas DANN wird es interessant ... versicherungen kucken nätürlich bei personen schäden .. ist aber alles vernünfig eingebaut (so wie es eben normal üblich und eigentlich auch überall gemacht wird ) besonderes thema HECKABLAGE .. tja .. eigentlich ist JEDE verbaute HECKABLAGE in deutschland ja EIGENTLICH verboten nach der vorschrift über ungesicherte ladungen .. keine einzige wäre außreichend befestigt (ich gehe jetzt mal davon aus das nicht jeder seine hutablage mit gewindeschrauben festprügelt)

    somit wäre im falle eines PERSONENSCHADENS der ganz normale einbau (meist nur ganz normal befestigt) IMMER im nachteil des aufendigen show einbaus ...

    seit mal ehrlcih .. wer von euch hat die sound heckablage nicht einfach nur reingelegt ? oder nur mit 4 spax ins plastik verschraubt?

    ich denke das sind eine ganze menge auf den strassen unterwegs ... was ist im falle eines unfalls ? und jetzt seht euch mal aufwendige mfd oder sogar gfk einbauen an ! sind diese im vergleich deutlcih stabieler gebaut (alleine akustische gründe) oder sind diese nicht um vieles mehr befestigt verschraubt etc ?

    ich meine doch schon das so einbauten wie ich woofi und co. es machen DEUTLICH unfallsicherer sind als

    stink normale hutablagen

    mit 4 blechschräublies in 1.5 mm blech geschräubelte 16er schüsseln (mal ehrlich nach ein paar mal rein und raus schrauben der original öffungen hällt das ja nichtmal IRGENDWIE!! im falle eines falles )

    INS HANDSCHUHFACK GELEGTE KONDIES ODER ENDSTUFEN .. SOWIE EINFACH IM FUßRAUM geschraubte kondies .... möcht nicht dabei sein wenns so ein ding vor einen zerreist ( bei mir ists hinter 16er mdf und endstufe )

    oder einfach nur die REINGELEGTE SUBWOOFERKISTE (solche dinger können auch locker über 20 kilo kriegen)

    mal ganz zu schweigen von der verkabelung ... wer von euch hat nicht auch einfach den teppich aufgehoben im auto .. gekuckt .. ja da .. aha da passt das hin .. und das kabel EIGENTLICH

    --> wild durchs auto verlegt..z.b durch den mittelgang an der handbremse vorbei etc .. einfach an der seite reingelegt .. vielleicht sogar quer einfach durchs auto wegen kabelknappheit)


    SO und jetzt heist es immer .. ja ABER IM FALLE WENN was passiert ...


    HALLO ? AUFWACHEN ! ... bei nem normalo einbau passiert 100 mal mehr als in dem einbau von woofi mir oder ähnlich.... deswegen verstehe ich garnciht das sich einige leute ÜBERHAUPT gedanken über sicherheit machen

    ja und WENN was passiert .. dann sind wir alle dran .. denn obs jetzt ein gfk einbau ist wo ein zacken im fuß steckt .. oder ein lautsprecher der nur ausgenackelt in eine ORIGINAL öffnung geschraubt war ... im JEDEN fall sind WIR nicht ausreichend abgesichert .. nur bei woofis und meinen einbau passiert eben nix so schnell wie wo ANDERS

    deshalb appelier ich jetzt an ALLE die jenigen die sich immer noch darüber gedanken machen ---> lasst es einfach .. es bringt nix . und der tüv schweigt wie eh und je ! macht das was für euch vernünftig ist denn ein anderer wird immer anderer meinugn sein


    für gefundene gesetze etc bin ich natürlcih ganz ohr ( seehr sogar)

    mfg andy
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    • System Panic
      Registrierter Benutzer
      • 17.01.2003
      • 330

      #3
      Siehste, deshalb hör ich im Auto mit ner serienmässigen Anlage. 2 c 16 cm 2 Wege in den Türen, 2 mal das selbe hinten, reicht dicke.

      Kommentar

      • Andy 2002
        Registrierter Benutzer
        • 25.11.2002
        • 347

        #4
        aber warum ?
        BIST DU ZU LAUT --> BIN ICH ZU LEISE www.toxicshockaudio.de

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        • ST1100
          Registrierter Benutzer
          • 20.01.2002
          • 1413

          #5
          Ihr kennt den Spruch ja: "Was geht dem GTI Fahrer durch den Kopf wenn er in eine Wand knallt?"....
          Denke gewisser common-sense sollte sich da einfach aufdrängen, es ist ein Auto das so wie's vom Hersteller kommt für den Straßenverkehr zugelassen, Crashsicherheit, Beinraumfreiheit bei Aufprall, Splitterfreiheit/Crashbereich der Inneneinrichtung, uvm...
          Bei mir LS in den OEM-Einbauöffnungen der Türen, Eurokorb, Amp hinter Querschweller unter Fahrersitz verschraubt, Zuleitungen in OEM Marnier in Puchierschläuche verlegt damit die Hütte nicht mal abbrennt. Die Kiste im Heck mit Gurten gesichert, sonst rauscht sie durch die zweigeteilte Rücksitzbank im Kombi... möchte einfach nur guten Klang in der Dose, ist aber für mich kein "Balzgefieder"... brauche ja auch keinen Heckspoiler... oder Tieferlegung... oder lauten Auspuff...
          Und dann kommt noch der Pegel, bei uns gibts sehr wohl "Knöllchen" wegen "Erregung öffentlichen Aufsehens" für einfach zu lautes "Autoradio spielen", die haben auch nicht ohne Grund einen Kieker auf die diversen "mobilen Stanzwerke" die da ganze Wohnblocks terrorisieren...
          Klar gibts die Grauzohne der nicht kontrollierten Selbstschrauber, bis zum Unfall und der Nachforschungen durch die Versicherung, und wenn die da meinen "...unsachgemäß verbautes Zubehör..." und die Deckung der Haftplicht für die Insassen annulieren kannst dir gratulieren...oder auswandern...
          regards
          regards

          Kommentar

          • Andy 2002
            Registrierter Benutzer
            • 25.11.2002
            • 347

            #6
            bin ich selber meinung .. soll jeder machen so wie er meint .. das bleibt so oder so das selbe.

            mfg andy
            BIST DU ZU LAUT --> BIN ICH ZU LEISE www.toxicshockaudio.de

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            • Farad
              Registrierter Benutzer
              • 09.09.2001
              • 5775

              #7
              @Andy

              Glaubst du echt, es weiß hier jemand mehr über so extreme Car-Hifi-Umbauten weiß als du?

              Ich würd wirklich einfach mal zum TüV gehen (!, ohne den Wagen *g*) und mal fragen ob sowas und was überhaupt erlaubt ist. Musst ihnen ja nicht direkt auf die Nase binden, dass du schon so ne fahrende Disse in der Garage hast.

              farad

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              • Basstler
                Registrierter Benutzer
                • 16.10.2002
                • 1630

                #8
                Muaaaaaaaaah

                Disse
                Hilfääääääääääää bitte nicht mehr sagen. Das ist ein UN-UN-UN-WORT. (Schrecklichste Urlaubserinnerungen werden geweckt). Bitte nicht ein kurzes Wort nicht noch mehr pseudo-abkürzen. Selbst ich bin versucht es zu benutzen. Bei uns werden z.B. die Discotheken "A65" und "A5" mit "A" abgekürzt. Ist so ein bissel ankotzing langsam.

                EDIT: NATÜRLICH alles IMHO und nicht persönlich gemeint. (Disse scheint wohl vor allem in Schwaben verbreitet zu sein.)
                Straight-forward!

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                • BlueFlame
                  Registrierter Benutzer
                  • 21.01.2002
                  • 453

                  #9
                  Hallo,

                  also bei Arbeiten am Blech wird Dir vermutlich frueher oder spaeter die ABE erloeschen.
                  Inwiefern da das Bohren von Loechern fuer Leitungen eingehen...?
                  Im Endeffekt ists mehr oder minder verboten Zeugs ungesichert zu befoerdern.
                  Ob es jetzt ein Kasten Mineralwasser oder eine Subwoofer Kiste ist....

                  Ueber Hutablagen muessen wir hier ja wohl nicht diskutieren.
                  Oder stellt Ihr Euch Eure Voxen auch hinten auf, und vorne spielt nur der kleine Center ?

                  Viele Gruesse

                  BlueFlame

                  Kommentar

                  • Farad
                    Registrierter Benutzer
                    • 09.09.2001
                    • 5775

                    #10
                    *LOL* @Basstler

                    ha glar, am freidigobnd got ma end dorfdisse, do gots voll ab, do kasch oin neidoa das da em nägschda dag au no en räida aff em gsicht hosch!



                    farad

                    EDIT: Damit wir uns nicht falsch verstehen. Das sagt kein Mensch mehr! Das war zu Zeiten als zu Totos Afrika heftig geschwooft wurde...

                    Kommentar

                    • Basstler
                      Registrierter Benutzer
                      • 16.10.2002
                      • 1630

                      #11
                      Hi,

                      @Farad: Ooh dooooch. Das sagen noch welche, genau diese Sorte ist mir aufm Camping am Bodensee begegnet. Egal.

                      P.S.: Was heißt
                      räida
                      Straight-forward!

                      Kommentar

                      • Tobo
                        Registrierter Benutzer
                        • 19.11.2003
                        • 45

                        #12
                        Kleiner Beitrag zum Thema:

                        Man unterscheide bitte zw. Richtlinien, Gesetze und Normen;

                        EU-Richtlinien haben verbindlichen Gesetztesckarakter;
                        Gesetzte -> dürfte klar sein
                        Normen sind freiwillig
                        weitere Richtlinien sind ebenfalls freiwillig
                        (z..Bsp. VDE-Richtlinien, [Verband deutscher Elektriker]

                        1. CE-Kennzeichen

                        Hängt unmittelbar mit EU-Richtlinien zusammen, ein Gerät welches "DIN CE xxxx" trägt ist somit Gesetzeskonform mit den gültigen §§ der EU, aber es ist KEIN Qualitätssigel.(bedeutet nur es genügt entsprechenden Mindestanforderungen bzgl. Sichherheitsaspekten)

                        Ob eine CE-Kenzeichnung vorhanden ist kann Endnutzer egal sein, es besagt lediglich, dass der Hersteller des Produktes eine Handelsniederlassung in der EU hat (ist vorgeschrieben) und dass dieses Gerät dem "Stand der Technik" entspricht.
                        Alte Geräte dürfen selbstverständlich weiter betrieben werden.
                        Die CE-Kenzeichnung darf nur vom Hersteller aufgebracht werden, die Vorlieferantenkette interessiert überhaupt nicht da diese dem Hersteller die CE-Konformität intern bescheinigen müssen.

                        -> CE gibt es deswegen, weil das Produnkthaftungsgesetz (BGB) dahingehen geändert wurde, dass der Hersteller in einem Schadensfall die Beweislast trägt, d.h. man muss als Endbenutzer nicht mehr dem Hersteller beweisen, dass sein Produkt Mängel aufweist, sondern der Hersteller muss beweisen, dass er alles richtig gemacht.

                        => Es dürfen nur noch Produkte MIT CE-Kennzeichnung in der EU vertrieben werden, d.h. sollte jemand ein Produkt kaufen und feststellen dass dieses fehlt -> Umtausch und -> Meldung an die Gewerbeaufsichtsbehörde

                        2. Gesetze

                        Wer es genau wissen will werfe mal einen Blick in das StVG, hier steht alles zum Thema "Betriebs- und Verkehrssicherheit"...dieses ist auch für den TÜV bindend, da der TÜV e.V. "nur" ein Normungsinstitut ist, er jedoch durch die Staatsgewalt berechtigt wurde mittels Berufung gewisse "Sachen" zu prüfen und auch zu zertifizieren.

                        => Wenn man ein Auto beim TÜV oder DEKRA vorführt und die nüx beanstanden und die Plakette erteilen, kann's euch sogar im Schadensfall egal sein, der TÜV haftet für die Bescheinigung der "Betriebs- und Verkehrssicherheit"

                        3. Thema ABE's:

                        Die ABE des Herstelles für ein Fahrzeug erlischt im Grunde bei jeglicher Veränderung, wenn die Veränderung an sich nicht eine ABE besitzt bzw. eine Einzelabnahme durch den TÜV durchgeführt wurde, aber NUR wenn das StVG berührt wird und wenn das Produkt, welches man in das Auto baut, nicht genau für diesen Zweck bestimmt wäre.(Bsp. Autoradio)

                        Über eine Heckablage brauchen wir net zu reden, der Fall von ungesicherte Ladung liegt erst dann vor, wenn man dadurch sich selbst oder Dritte gefährden kann (und eine Rücksitzverankerung hält einiges aus, wenn die 3 Personen aushält )
                        Also bitte erklärt mir mal wie ne Heckablage durchs Auto fliegen soll wenn sie niedrigergleich der Höhe der Rücksitzbank ist??!
                        Erstens hält diese die paar Kg locker, und zweitens ist der Fall der unsicheren Ladung mehr auf das Herabfallen/Verlieren von Gegenständen vom Fahrzeug bzw. freie Bewegungsmöglichkeiten von Sachen innerhalb eines Fahrzeugs hin interessant, wo kein Weg einer Masse zum freien Beschleunigen wirds auch extrem schwerlich zum Fall von ungesicherter Ladung kommen können...
                        Selbst wenn die Heckablage 10 kg wiegen würde, ich habe noch nie nen größeren Abstand als nen paar cm zwischen Heckablage und Rücksitz gesehen..

                        Nach nem Telefonat mit nem Kumpel (is TÜV-Sachverständiger für Kfz) folgende Info (ohne Anspruch auf Gewähr):

                        1. Die Herstellerhaftung erlischt fasst immer z.Bsp. bei einem Kabelbrand, außer man kann durch nen Gutachter beweisen dass die Brandursache rein gar nichts mit den nachträglich eingebauten eletr. Komponenten zu tun hat (bei nem angagierten
                        Hobby-Car-Hifi-Wastler sollte man davon ausgehen dass er mit Sinn wastelt) oder man hat es einbauen lassen und sich von Einbauer bestätigen lassen, dass der Einbau dem "Stand der Technik" (wortwörtlich bestätigen lassen weil s.o.) entspricht.

                        2. Bei extremen Umbauten (also Veränderungen von -mal ganz allg.gesprochen- Blech) TÜV oder ähnliches im vorraus kontaktieren, im Zweifelsfall eine Einzelabnahme des fertigen Fahrzeuges durchführen lassen, dann ist man definitiv auf der sicheren Seite.


                        3. Die jeweiligen Bedien- und Inbetriebsnahmevorschriften der einzelnen Produnkte beachten.


                        Hoffe es klärt nen bissele zur allg. Information bei

                        Gruß Tobias

                        P.S.: Es ist aber auch Gesetz, dass man beim Führen eines Kfz im fließenden sowie im ruhenden Verkehr als Führer eines Kfz verpflichtet ist, sämtliche "Störgeräusche" welche die Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens beeinträchtigen so gering zu halten, dass man z.Bsp.: ein Signalhorn noch wahrnimmt und nicht abgelenkt ist

                        *im Auto platz nimmt und die 400 Watt geniesst*
                        Die Befähigung, mit Nichts fast Alles machen zu können...ist sicher erstrebenswert*fg*

                        Kommentar

                        • megaholli
                          Registrierter Benutzer
                          • 17.04.2002
                          • 88

                          #13
                          @Tobo

                          Die Autohifi hat in einer ihrer frühen Ausgaben mal einen Crashtest mit Heckablagen gemacht (ich glaube in einem Opel Kadett E). Nicht nur das die Heckablage quer durch das Auto gerauscht ist, auch die Bassmagnete sind teilweise abgerissen und durchs Auto geflogen

                          Ein fast noch größeres Problem war, daß die versteiften Heckablagen bei einem Heckaufprall die Wirkung eines Nackenbrechers übernommen haben (für die hinteren Passagiere). Also ohne massive Sicherung und vielleicht sogar Sollbruchstellen oder ähnliches, würde ich mir keine massive Holzplatte auf die Ablage basteln.

                          Gruß, Holger

                          P.S. Was gibt mehr nach, ein weichkunststoff Armaturenbrett oder eine GFK verkleidete MDF Box?

                          Kommentar

                          • Jorge
                            Registrierter Benutzer
                            • 16.02.2003
                            • 1507

                            #14
                            Original geschrieben von Basstler
                            P.S.: Was heißt
                            Ich würde das mit "richtigen Affen im Gesicht haben" übersetzen.
                            Grüße Jorge

                            Kommentar

                            • BlueFlame
                              Registrierter Benutzer
                              • 21.01.2002
                              • 453

                              #15
                              Mal aus praktischer Erfahrung zum Thema Blech.

                              Habe mal beim TÜV angefragt, und die haben auf den Hersteller
                              verwiesen.
                              Dieser hat dann wieder auf den TÜV verwiesen.
                              Diesen Schwarzen Peter will sich keiner geben lassen.

                              Blech-Arbeiten sind tabu !!!!!

                              Und ich sag das als jemand, der so ziemlich alles mögliche in seinem
                              VW ausprobiert hat und noch ausprobieren wird...

                              Viele Grüße

                              BlueFlame

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