Hallo,
@MrWoofa: Zum Glück sind wir so weit nun doch noch nicht... Wenn eine Privatperson, der Name und Anschrift eines Dritten bekannt sind diese auf Nachfrage einer zweiten Privatperson an diese weitergibt so ist dies in keinem Fall ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
(Wäre das so, dann könnte man in fremder Umgebung niemanden mehr fragen, ob er zufällig wisse, wo XYZ denn wohne, nach dem man auf der Suche ist.)
Das Datenschutzgesetzt beschäftigt sich in der Hauptsache mit der Regelung der Frage, wie amtlich erhobene oder im gewerblichen Verkehr durch Firmen erhobene Kunden-, oder Bürgerdaten vor Mißbrach durch Weiergabe und/oder eigene Verwertung zu schützen seien. Dies ist allerdings von wenig Erfolg gekrönt, zumal u.a. wesentliche Register auch in Deutschland öffentlich sind, wie etwa das Melderegister (Adreßbuch) oder das Geburtsregister (Standesamt), das Handelsregister und auch das Schuldregister, Fax-, und Telefonbücher.
Also keine Bange: Als Privatperson jemandem Auskunft über jemand anderen zu geben, mag u.U. unangebracht sein, vor allem wenn man weiß, dass der Betreffende dies im Grundsatz nicht wünscht, aber dennoch ist es kein Verstoß gegen geltendes Recht.
(Beim Forumsbetreiber selber ist dies allerdings längst nicht mehr eindeutig...)
mfg
Tomtom
@MrWoofa: Zum Glück sind wir so weit nun doch noch nicht... Wenn eine Privatperson, der Name und Anschrift eines Dritten bekannt sind diese auf Nachfrage einer zweiten Privatperson an diese weitergibt so ist dies in keinem Fall ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
(Wäre das so, dann könnte man in fremder Umgebung niemanden mehr fragen, ob er zufällig wisse, wo XYZ denn wohne, nach dem man auf der Suche ist.)
Das Datenschutzgesetzt beschäftigt sich in der Hauptsache mit der Regelung der Frage, wie amtlich erhobene oder im gewerblichen Verkehr durch Firmen erhobene Kunden-, oder Bürgerdaten vor Mißbrach durch Weiergabe und/oder eigene Verwertung zu schützen seien. Dies ist allerdings von wenig Erfolg gekrönt, zumal u.a. wesentliche Register auch in Deutschland öffentlich sind, wie etwa das Melderegister (Adreßbuch) oder das Geburtsregister (Standesamt), das Handelsregister und auch das Schuldregister, Fax-, und Telefonbücher.
Also keine Bange: Als Privatperson jemandem Auskunft über jemand anderen zu geben, mag u.U. unangebracht sein, vor allem wenn man weiß, dass der Betreffende dies im Grundsatz nicht wünscht, aber dennoch ist es kein Verstoß gegen geltendes Recht.
(Beim Forumsbetreiber selber ist dies allerdings längst nicht mehr eindeutig...)
mfg
Tomtom
Kommentar