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Bausatz vs. ElektroG (WEEE)

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  • raphael
    Registrierter Benutzer
    • 10.05.2001
    • 3490

    Bausatz vs. ElektroG (WEEE)

    Hallo,

    mal eine Frage, vielleicht kann Visaton da auch direkt zu Auskunft geben:
    Muessten Bausaetze fuer Lautsprecher nicht auch unter die Elektroschrottverordnung fallen? Nehmen wir mal an Internetshop XY hat einen eigenen Bausatz und bietet diesen an. In dem Bausatz sind Chassis und eine fertige Frequenzweiche enthalten. Das Gesetz besagt, dass Einzelkomponenten nur dann befreit sind, wenn ein Fachmann benoetigt wird, um das Gesamtgeraet zusammenzusetzen und die Einzelkomponenten keine autarke Funktion haben. Der gemeine Boxenwastler kann ja nun nicht als Fachmann gelten. Aber wie sieht es aus, wenn die Frequenzweiche in Einzelteilen geliefert wird? Die Chassis werden vermutlich schon durch den Hersteller registriert sein. Ein skurriler Fall, aber aehnlich im Problem: PC-Zusammensteller sind fuer gewoehnlich befreit, solange sie nur die Komponenten zusammenpacken, sobald sie aber anfangen die Komponenten zusammenzustecken und Kabel zu stecken, muessen sie zahlen. Gegen diesen Unsinn laeuft in Aachen gerade ein Gerichtsprozess...

    Raphael
    There are 10 types of people: Those that understand Binary and those that don't.

    T+A SACD 1245R, Sony DVP-NS305, AppleTV (2G), Marantz SR5200,
    2x Pass Aleph-X 70W (DIY)
    LS mit Visaton:
    RiPol (2xTIW400)
    Nothung (2x W170S+CD-Horn, vollaktiver Lautsprecher)
    Troll (W100S+KTN25F Koaxlautsprecher)
  • GabbaGandalf
    Registrierter Benutzer
    • 22.10.2004
    • 1851

    #2
    na, wenn man das gesetz so auslegt, wie man es nunmal braucht, dann ist eben einfach jeder, der einen lötkolben schwingen kann ein fachmann .
    wer rechtschreibefehler findet darf sie behalten!

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    • raphael
      Registrierter Benutzer
      • 10.05.2001
      • 3490

      #3
      Blöd nur, daß vermutlich die Stiftung und nicht unsereins das Gesetz auslegen wird, da die auch das Geld haben wollen.

      Raphael
      There are 10 types of people: Those that understand Binary and those that don't.

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      LS mit Visaton:
      RiPol (2xTIW400)
      Nothung (2x W170S+CD-Horn, vollaktiver Lautsprecher)
      Troll (W100S+KTN25F Koaxlautsprecher)

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      • lenz
        Registrierter Benutzer
        • 22.11.2002
        • 233

        #4


        Bingo!

        Das ist imho der Hintergrund all dieser Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen.
        Man braucht nur mal zu realisieren, wer davon ausgenommen ist.
        Gruß
        Lenz

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        • raphael
          Registrierter Benutzer
          • 10.05.2001
          • 3490

          #5
          Wer denn?
          There are 10 types of people: Those that understand Binary and those that don't.

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          • Lonzo
            Registrierter Benutzer
            • 05.08.2002
            • 741

            #6
            Da die Geräte viel Aluminium und Kupfer enthalten, teilweise auch Silber und Gold, bin ich natürlich daran interessiert, diese Dinge selbst wiederzuverwerten!
            Daher biete ich meinen Kunden die Garantierte Möglichkeit, die von mir gefertigten Geräte kostenfrei per Post oder Paketdienst zurückzusenden. In bestimmten Fällen ist auch eine Kostenfreie Abholung möglich.

            Meine Entscheidung beruht auf folgenden Auszug der ElektroG Verordnung:

            (8) Die Hersteller können freiwillig individuelle oder kollektive Rücknahmesysteme für die unentgeltliche Rückgabe von Altgeräten aus privaten Haushalten einrichten und betreiben, sofern diese im Einklang mit den Zielen nach § 1 stehen. Sie haben die Altgeräte oder deren Bauteile wiederzuverwenden oder nach § 11 zu behandeln und nach § 12 zu entsorgen.


            Gruß, Lonzo
            Zuletzt geändert von Lonzo; 14.02.2007, 12:50.

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            • raphael
              Registrierter Benutzer
              • 10.05.2001
              • 3490

              #7
              Aber Du musstest Dich trotzdem registrieren und dafuer mehrere tausend Eur bezahlen und fuer jedes Geraet eine Abgabe leisten, oder? Oder ist man durch ein eigenes Ruecknahmesystem davon befreit?

              Raphael
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              • Lonzo
                Registrierter Benutzer
                • 05.08.2002
                • 741

                #8
                Sofern man mich überhaupt als Hersteller bezeichnen kann. Denn ich biete keine fertigen Geräte an! Das heißt, es gibt bei mir keine Fertiggeräte zu kaufen. Ich übernehme lediglich für Kunden die Montage und fertige die dafür notwendigen Gehäuse! Man kann mich allenfalls als Dienstleister bezeichnen. Die Geräte die meinen Firmennamen tragen sind lediglich Musteraufbauten! Auch wenn ich mal eines der Musteraufbauten verkaufen sollte, so handelt es sich in einem solchen Fall um ein gebrauchtes von mir schon benutztes Gerät.
                Trotzdem bitte ich den kostenlosen Service der Rücknahme an.

                Gruß, Lonzo

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                • raphael
                  Registrierter Benutzer
                  • 10.05.2001
                  • 3490

                  #9
                  Demzufolge muesste Thel registriert sein und die Entsorgungsgebuehr bezahlen, weil Du nur dessen Komponenten und VIsaton-Chassis in ein Gehaeuse stopfst.

                  Raphael
                  There are 10 types of people: Those that understand Binary and those that don't.

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                  LS mit Visaton:
                  RiPol (2xTIW400)
                  Nothung (2x W170S+CD-Horn, vollaktiver Lautsprecher)
                  Troll (W100S+KTN25F Koaxlautsprecher)

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                  • Lonzo
                    Registrierter Benutzer
                    • 05.08.2002
                    • 741

                    #10
                    Thel verkauft einzeln nicht funktionsfähige Module. Es sind in dem Sinne keine Geräte!

                    Gruß, Lonzo

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                    • raphael
                      Registrierter Benutzer
                      • 10.05.2001
                      • 3490

                      #11
                      Eine Grafikkarte ist einzeln auch nicht funktionsfaehig, trotzdem muss der Inverkehrbringer dafuer eine Gebuehr zahlen, nicht jedoch der, der das PC-Paket zusammenstellt, dieser muss erst bezahlen, wenn er am PC schraub und Kabel steckt, s.o. Demzufolge einer von Euch beiden regsitriert sein und zahlen aber scheinbar muss keiner? Hae? Warum ist das so kompliziert?

                      Raphael
                      There are 10 types of people: Those that understand Binary and those that don't.

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                      LS mit Visaton:
                      RiPol (2xTIW400)
                      Nothung (2x W170S+CD-Horn, vollaktiver Lautsprecher)
                      Troll (W100S+KTN25F Koaxlautsprecher)

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                      • Lonzo
                        Registrierter Benutzer
                        • 05.08.2002
                        • 741

                        #12
                        Eine Grafikkarte kann durch einfaches öffnen des Gehäuses und stecken der Karte auch von einem nicht Fachmann in Betrieb genommen werden. Es sind also keine besonderen
                        Fachkenntnisse nötig. Genauso verhält es sich mit einer Glühbirne, die kann quasi von jedem noch so ungeschickten Laien gewechselt werden. Die Thel Module können jedoch nicht ohne besondere Kenntnisse in Betrieb genommen werden.

                        Gruß, Lonzo

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                        • raphael
                          Registrierter Benutzer
                          • 10.05.2001
                          • 3490

                          #13
                          Ok, das leuchtet ein. Das wuerde aber bedeutet, dass Du zahlen musst, weil Du dann das endgueltig montierte Geraet in Verkehr bringst. Oder ist es so, dass der Kunde bei Thel die Einzelteile bei Thel kauft, Dir dann uebergibt und Du die dann zusammenbaust? Das ist dann ja in der Tat nur noch eine Dienstleistung, fuer die Du bezahlt wirst.
                          Versteh mich nicht falsch, ich moechte Dir nichts Boeses, ich moechte nur dieses typisch deutsche Gesetz verstehen.

                          Raphael
                          There are 10 types of people: Those that understand Binary and those that don't.

                          T+A SACD 1245R, Sony DVP-NS305, AppleTV (2G), Marantz SR5200,
                          2x Pass Aleph-X 70W (DIY)
                          LS mit Visaton:
                          RiPol (2xTIW400)
                          Nothung (2x W170S+CD-Horn, vollaktiver Lautsprecher)
                          Troll (W100S+KTN25F Koaxlautsprecher)

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                          • Lonzo
                            Registrierter Benutzer
                            • 05.08.2002
                            • 741

                            #14
                            Ich denke, das ich mir diesen Spagat für die Zukunft sparen kann!

                            Härtefall-Regelung zum Schutz kleiner Unternehmen:

                            Als weitere Änderung zur Förderung kleiner Unternehmen wurde eine differenzierte Härteklausel in die Verordnung aufgenommen: Bringt ein Hersteller nur eine kleine Menge Elektrogeräte in Verkehr, die im Jahr unter einem bestimmten im neuen Anhang 2 zur Verordnung festgelegten gerätespezifischen Schwellenwert (in kg pro Jahr) liegt, entfallen die Gebühren für die Garantieprüfung bzw. die Glaubhaftmachung (1.04.a-1.04.f). In diesem Fall sind nur die Gebühren für die Stamm- bzw. Ergänzungsregistrierung oder eine Aktualisierung zu zahlen. Wie bisher schon können auch diese noch im Einzelfall nach § 2 Abs.1 ElektroGKostV reduziert oder erlassen werden. Dazu muss der Hersteller in einem entsprechend zu stellenden Antrag darlegen, dass die Anwendung der Regelgebühr unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien wie

                            · der Menge der in Verkehr gebrachten Geräte,
                            · des wirtschaftlichen Wertes der Registrg. für das Unternehmen,
                            · der voraussichtlichen Entsorgungskosten und
                            · der abfallwirtschaftlichen Relevanz

                            unverhältnismäßig wäre.

                            Gruß, Lonzo

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                            • J.Ollig
                              Registrierter Benutzer
                              • 28.01.2004
                              • 610

                              #15
                              Grundgütiger, wie bescheuert sind wir Deutschen eigentlich?
                              Ein Land mit immer mehr Gestzen, Verordnungen und Fesseln. Manchmal möchte man einfach nur weg laufen.

                              Irgendwann ist so weit, dass die pure Tatsache, dass man ein Geschäft irgend einer Art betreibt, einen zum Straftäter macht.

                              Kein Wunder, dass wir nicht in die Gänge kommen.

                              Jürgen

                              Kommentar

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