Es gibt doch Allgemeintoleranzen! Ich denke spätestens GROB sollte auch von Holzverarbeitern nicht zuviel verlangt sein. Wenn die Gliedermaßstäbe nicht ordentlich messen, dann muß man eben nen anderen nehmen. Ich bin mir sicher, dass es auch dort Unterschiede in der Qualität gibt. Wenn ein Meßwerkzeug ungeeignet ist, dann darf man es eben nicht einsetzen.
Schließt man nicht mit dem Baumarkt einen Werkvertrag, wenn man ihm den Zuschnittzettel ausfüllt? Ich hab von Recht keine Ahnung und will auch nicht auf so eine Haarspalterei hinaus, aber daß man deutlichen Verschnitt in Kauf nehmen muß, obwohl man für den Zuschnitt ja mitbezahlt kann eigentlich nicht sein, oder?
Ich finde nicht, dass jeder selbst schuld ist, der nicht augenblicklich den Meterlangen Meßschieber herausholt und aufs Zehntel nachprüft. Wozu gibt man denn dann Maße auf Millimeter an, wozu gibt es Allgemeintoleranzen, wenn dann doch jeder sägen kann, wie er will?
Ich glaube kaum, dass es dem Marktleiter egal ist, dass die Hälfte seines Zuschnittes zurückkommt, weil sein Mann die Maße nicht einhält. Auf ein wenig auf Qualität (=Erfüllung von Anforderungen!) kann man schon pochen.
gruß, farad
Schließt man nicht mit dem Baumarkt einen Werkvertrag, wenn man ihm den Zuschnittzettel ausfüllt? Ich hab von Recht keine Ahnung und will auch nicht auf so eine Haarspalterei hinaus, aber daß man deutlichen Verschnitt in Kauf nehmen muß, obwohl man für den Zuschnitt ja mitbezahlt kann eigentlich nicht sein, oder?
Ich finde nicht, dass jeder selbst schuld ist, der nicht augenblicklich den Meterlangen Meßschieber herausholt und aufs Zehntel nachprüft. Wozu gibt man denn dann Maße auf Millimeter an, wozu gibt es Allgemeintoleranzen, wenn dann doch jeder sägen kann, wie er will?
Ich glaube kaum, dass es dem Marktleiter egal ist, dass die Hälfte seines Zuschnittes zurückkommt, weil sein Mann die Maße nicht einhält. Auf ein wenig auf Qualität (=Erfüllung von Anforderungen!) kann man schon pochen.
gruß, farad
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