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gibt es eine Test-DVD zum Vergleich von Fernsehgeräten?

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  • Frank S
    Registrierter Benutzer
    • 26.04.2002
    • 4741

    #16
    Jeder darf einen Parabolspiegel anbringen - er muß es nur richtig begründen. Will man z.B. russisch lernen und entsprechende Programme... Oder Montage *auf* dem Balkon ist generell zulässig. Oder hinter einem Fenster. 60er Spiegel ist perfekt, 35er geht auch noch. Es gibt auch flache Spiegel.

    Sat-Receiver spielt qualitativ kaum eine Rolle, da digital. Auch billige Decoderships haben gutes Bild. Allenfalls an der analogen Composite Ausgangsstufe gibt es hier und da behebbare Schwächen (Terminierung fehlt).

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    • jhohm
      Registrierter Benutzer
      • 24.09.2003
      • 4527

      #17
      Hallo Frank S,


      Original geschrieben von Frank S
      Jeder darf einen Parabolspiegel anbringen - er muß es nur richtig begründen. Will man z.B. russisch lernen und entsprechende Programme...
      leider falsch!!!
      Aus Erfahrungen in der Hausverwaltung ( Verwaltungsbereirat; Mutter ist Verwalterin einer ETW-Anlage) kann ich Dir sagen, es ist NICHT erlaubt, eine Schüssel anzubringen, nur weil ich Russisch ( Suhaeli oder so) zu lernen vorhabe!
      Es ist sogar so, daß wenn 1 Programm in der jeweiligen Muttersprache ins Kabelnetz eingespeist wird, es vor Gesetz keinen Grund mehr gibt, daß sich ein Bewohner, der aus diesem land stammt UND diese Staataangehörigkeit besitzt, eine Schüssel anbauen muß....halt Deutschland....
      Desweiteren haben entsprechende Paragraphen in Miet- oder Gemeinschaftsverträgen Gültigkeit, die dem Kabel den Vorzug geben; auch wenn dadurch eine Zwangsbelastung des Mieters erfolgt. Heist "Wohnwertsteigerung"


      Oder Montage *auf* dem Balkon ist generell zulässig. Oder hinter einem Fenster. 60er Spiegel ist perfekt, 35er geht auch noch. Es gibt auch flache Spiegel.

      ...
      Montage auf dem Balkon ist zwar erlaubt, aber nur, wenn nicht von Aussen sichtbar. Manche Mitmenschen sind da leider ziemlich pedantisch
      Eine demontierbare Halterung wäre eine Möglichkeit; daß Problem ist wieder die Pedantische Auslegung.......

      Schüssel hinter dem Fenster? Hat es da nicht ziemlich starke Verluste?

      Gruß Jörn
      ...Gruß Jörn

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      • angelralle
        Registrierter Benutzer
        • 19.08.2003
        • 1959

        #18
        Ich würde mich mal in einem Rechtsforum kundig machen und dann mal hier berichten.
        Rein logisch ist es so, dass ich ja die Halterung nicht an der Fassade anbohren will, sondern an der Balkonbrüstung anschrauben, und das sogar seitlich, nicht vorne. Auch zeigt der Balkon zum Hof, nicht zur Straße.
        Ein Mann braucht eine Insel.

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        • broesel
          Gesperrt
          • 05.08.2002
          • 4337

          #19
          Ralle, hast du noch immer Nachholbedarf? Von wegen "Tal der Ahnungslosen" und so? Glaub mir: TV lohnt sich nicht.

          Kommentar

          • angelralle
            Registrierter Benutzer
            • 19.08.2003
            • 1959

            #20
            Ich kuck ja gar nicht. Aber meine Frau ist aufgeräumt wenn ich im Nebenzimmer Musik hören will. Und die meckert über das Bild.

            Na gut, Sonntags "Tatort" sehe ich auch mit, nicht immer, aber oft.
            Ein Mann braucht eine Insel.

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            • jhohm
              Registrierter Benutzer
              • 24.09.2003
              • 4527

              #21
              Moin Ralle,

              ich denke mal, das hat auch viel mit Toleranz zu tun...
              Und wo kein Kläger ist.... Achte nur darauf, daß Du die halterung nicht anbohrst, sondern anschraubst; dann ist es nämlich keine dauerhafte Montage; weil ja ohne Spuren wieder entfernbar...

              Gruß Jörn
              ...Gruß Jörn

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              • broesel
                Gesperrt
                • 05.08.2002
                • 4337

                #22
                Ich würde erstmal zu die Nachbars schielen, ob in deiner favorisierten und/oder möglichen Schüsselausrichtungsrichtung überhaupts ein Satellit zu finden ist, Ralle.

                Seit die Tatörter psychologisch immer wertvoller werden, kucke ich auch das nicht mehr. Ein Krimi geht so:

                Peng: Einer tot. Alle wissen, wer der Mörder ist, nur der Kommissar nicht. Der sucht dann also den Spitzbuben mittels "ich kombiniere" aber ohne psychologischen Firlefanz. Wir kucken zu.

                Kommentar

                • HCW
                  HCW
                  Registrierter Benutzer
                  • 05.01.2005
                  • 1857

                  #23
                  Du hast wohl noch keinen Tatort aus Münster gesehen? Ich sage nur Alberich...

                  Anbohren kann in der Tat tödlich sein, ich habe in 2 Fällen erfolgreich die Schüssel auf einem selbstgegossenen "Sonnenschirmständer" aus Beton (DDR-Standard;-)) auf dem Balkon montiert. Hat sich bisher auch bei Wind und Eis stabil gezeigt.

                  Christian

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                  • broesel
                    Gesperrt
                    • 05.08.2002
                    • 4337

                    #24
                    Die Idee mit dem selbstständigen Ständer ist natürlich gut und naheliegend. Sowas kann man fertig kaufen; da werden unten Gehwegplatten reingelegt. Gehwegplatten gibts Nachts außerhalb des Lichtkegels ( Tatort... ).

                    Selbstbau wäre natürlich Standesgemäßer. Ralle, deine Firma hat doch bestimmt eine Werkstatt für die Fahrzeuge, und einer von den Fredels wird ja wohl Schweißen können, ga?

                    Alberich geht in Ordnung.

                    Kommentar

                    • Reim
                      Registrierter Benutzer
                      • 29.06.2001
                      • 1432

                      #25
                      Zum Thema Test DVD zurück, gerade in aktuellen zeitschriften finden sich kostenlos soche DVDs.

                      Aktuelle AUDIO VIDEO BILD:
                      Auf der DVD von Blue Steel sind auch Testbilder drauf, die in der Zeitung besprochen werden.

                      Aktuelle VIDEO:
                      Eine ganze Test DVD enthält Bilder und passenden Ton zum geamten Thema.

                      Habe das schon mal getestet, echt prima.

                      Thomas
                      Viele Grüße

                      vom Reim

                      Kommentar

                      • eltipo
                        Registrierter Benutzer
                        • 20.04.2001
                        • 705

                        #26
                        nur finde ich solche bilder gar nicht sooo wichtig.....filmsequenzen sind mir wichtiger....schnelle bewegungen zb....

                        aber die ausser video habe ich auch schon bemerkt...die wirds wohl werden...dann schauen wir weiter;-)

                        übrigens, wenn andere als bedingung haben, dass das bildwiedergabegerät normales fernsehen und dvd und gottweisswas beinhalten soll, dann ist das für mich ok, bei uns soll es fast ausschliesslich dvd sein....


                        schaut ja nicht jeder übern beamer die nachrichten, oder?

                        deswegen kann ich mir auch einen plasma zum dvd anschauen zulegen, denke ich.....

                        vielen dank aber trotzdem schon mal für die vielen antworten....auch wenn mich das bisher nicht weiter gebracht hat...

                        grundsätzlich bleiben wir bei der plasmaidee, da hdtv ja nun wirklich noch auf sich warten lässt, bisher kein lcd diese dunkelabstufung hinbekommen hat und sich sonst noch kein weiteres gegenargument gefunden hat....

                        Kommentar

                        • Frank S
                          Registrierter Benutzer
                          • 26.04.2002
                          • 4741

                          #27
                          Montage SAT auf Balkon geht auch dann, wenn es sichtbar ist. Die Möglichkeiten sind größer, als von der Hausverwaltung zugegeben.

                          Wenn der Beamer nicht für Nachrichten eingesetzt wird, zeugt das von dessen Unzulänglichkeiten. In anderen Threads heißt es dagegen immer, die Lampen gehen nie kaputt usw. Irgendwie paßt das nicht. Ein gutes Gerät ist durchaus für Dauerbetrieb geeignet, so auch die Röhrenbeamer.

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                          • jhohm
                            Registrierter Benutzer
                            • 24.09.2003
                            • 4527

                            #28
                            Hallo Frank S,

                            ich will mich nicht mit Dir streiten; aber ich weiß aus eigner Beiratserfahrung von einem Urteil, in dem eine sichtbare, demontierbare ( ohne Spuren zu hinterlassen) Satschüssel verboten wurde.... So ist das leider in deutschland; immer Alles schön ordentlich und getreu dem Gesetzestext.........

                            Gruß Jörn
                            ...Gruß Jörn

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                            • angelralle
                              Registrierter Benutzer
                              • 19.08.2003
                              • 1959

                              #29
                              Folgendes habe ich mal gefunden:

                              1.
                              Quelle: dpa
                              Satellitenschüssel auf Balkon erlaubt
                              Mieter können auf ihrem Balkon eine Satellitenschüssel aufstellen. Dies gilt zumindest dann, wenn diese nicht am Mauerwerk angebracht wird, sondern auf einem Ständer steht.
                              Dies entschied das Münchner Landgericht zu Gunsten eines Mieters, der per Satellit seine Fernsehprogramme empfangen wollte. Der Vermieterin gefiel die vom Mieter auf dem Boden des Balkons aufgestellte "Schüssel" überhaupt nicht, so dass sie die Entfernung der Anlage verlangte. Nach ihrer Auffassung wurde dadurch der optische Gesamteindruck des Anwesens beeinträchtigt. Die Richter teilte diese Meinung jedoch nicht, da die Antenne hinter der Balkonbrüstung kaum zu erkennen war und wiesen die Klage ab.
                              2.
                              Zustimmungspflicht des Vermieters
                              Der Empfang von nicht ortsüblichen Programmen unterfällt dem Grundrecht auf Informationsfreiheit. Daher ergibt sich aus Treu und Glauben, daß der Vermieter die Zustimmung zur Aufstellung einer Parabolantenne nur versagen darf, wenn er dafür sachliche Gründe hat (BVerfG WuM 1991/573).
                              Das OLG Frankfurt (NJW 1992/2490) nimmt eine Zustimmungspflicht im Regelfall an, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
                              (1) Das Haus hat weder eine Gemeinschaftssatellitenantenne noch einen Kabelanschluß.
                              (2) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Kosten im Zusammenhang mit der Satellitenantenne frei, einschließlich der Entfernung nach Beendigung des Mietverhältnisses oder bei späterer Installation eines Kabelanschlusses / einer Gemeinschaftsparabolantenne.
                              (3) Die Satellittenschüssel wird von einem Fachmann angebracht.
                              (4) Der Vermieter hat selber einen geeigneten Montageort bestimmt.
                              Wenn ein Kabelanschluß gelegt ist, überwiegt i.d.R. das Interesse des Vermieters an der äußeren Gestaltung seines Anwesens (BVerfG DWW 1993/96 und WuM 1993/231). Dies gilt jedoch wiederum i.d.R. dann nicht, wenn es sich um einen Mieter ausländischer Staatsangehörigkeit handelt, der Programme in seiner Landessprache empfangen möchte (OLG Karlsruhe WuM 1993/525, BVerfG NJW 1994/1147).
                              3.
                              Ist bereits ein Kabelanschluss vorhanden, kann der Mieter mit der Begründung, über Satellit könne er noch mehr Programme empfangen, nicht die Erlaubnis für eine Parabolantenne verlangen (OLG Naumburg 4 U 110/93, WM 94, 17).

                              Also kann der Vermiter sagen dass eine Schüssel den optischen Gesamteindruck der Fassade stört. Einen Sonnenschirm oder Blumenkästen muss er jedoch dulden. Ob ich besonders hässliche Besucher auf den Balkon lassen darf, bin ich mir noch nicht sicher.
                              Zuletzt geändert von angelralle; 30.11.2005, 09:01.
                              Ein Mann braucht eine Insel.

                              Kommentar

                              • jhohm
                                Registrierter Benutzer
                                • 24.09.2003
                                • 4527

                                #30
                                Original geschrieben von angelralle
                                .... Ob ich besonders hässliche Besucher auf den Balkon lassen darf, bin ich mir noch nicht sicher.
                                Aber dulden muß es der Vermieter; egal wie gräuslich dein Besuch auch aussieht...
                                Ralle, sind DAS etwas Deine Besucher???!!!

                                Gruß Jörn
                                ...Gruß Jörn

                                Kommentar

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