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  • geist4711
    Registrierter Benutzer
    • 05.02.2005
    • 762

    #16
    öhm frank,
    seit wann sind denn lüsterklemmen in der installation verboten?
    gillt das mittlerweile auch für schraubare abzweig-klemmen?
    wie soll man bitte sonst zb ein lampe an die drähte aus der decke anschliessen?
    wasfür klemmen 'darf' man dann heute noch verwenden, bzw sind vde-gerecht?
    ich frage,weil ich selbst im krankenhaus-bereich bis zuletzt noch mit derartigen klemmen gearbeitet habe. neuerungen an den vde-vorschriften, sind mir da nicht zu ohren gekommen, und im klinischen umfeld sprechen sich solche änderungen immer sehr schnell rum...

    zum eigentlichen thema:
    bei verkabelung von lautsprecher, hab ich und andere, selbst unter beschallungs-bedingungen, kabeleinflüsse erst feststellen können, wenn es wirklich extram wurde, bzw. bei 50m kabel, 0,75mm² und über 1kw leistung.
    bei dickeren leitungen(1,5 u. 2,5mm²) waren keine klanglichen einflüsse hörbar.
    mfg
    robert
    Zuletzt geändert von geist4711; 06.06.2005, 08:27.
    Meine Nachbarn mögen mich nicht mehr.....

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    • broesel
      Gesperrt
      • 05.08.2002
      • 4337

      #17
      Wenn Bananen, dann vernünftige. Und da gibt's eigentlich nur Büla 20 K oder Büla 30 K von Hirschmann. Ich habe dreißig Jahre alte Meßstrippen; die funktionieren wie am ersten Tag. Die sind natürlich nicht vergoldet, und stecken nicht geschützt in irgendwelchen Buchsen, sondern fristen 99,99999% ihres Daseins "free Air" am Kabelrechen. Trotzdem gibt's Null Probleme. Ist halt zuverlässige Meßtechnik. Und obendrein kosten die fast nix.

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      • We-Ha
        Moderator
        • 26.09.2001
        • 12244

        #18
        Und wer bei Bananas Angst vor Kurzverschlüßen hat, kann sich ja dieses mal ansehen !
        Tipps & Tricks für alle Wastels in Wolfgangs Bastelkeller , denn wie der Schreiner kann es keiner
        Ich habe Probleme für alle Lösungen !!! .-- ....

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        • HCW
          HCW
          Registrierter Benutzer
          • 05.01.2005
          • 1857

          #19
          Lüsterklemmen sind mitnichten verboten. Verboten sind nach VDE nur Klemmverbindungen, bei denen keine Federwirkung mehr herrscht, also insbesondere das früher übliche Verzinnen von Litzenenden. Abhilfe schaffen bereits einfachste Aderendhülsen, habe ich auch an meinen LS-Kabeln (hier mehrere hintereinander, um geklemmte Länge>1cm zu erreichen. verhindert gleichzeitig zuverlässig, daß einzelne Drähtchen "rausgiekeln" und sich an den benachbarten Pol ranmachen, und die Kabelbruchgefahr an der Übergangsstelle vom Verzinnten zum blanken Draht. Die Übergangsstelle zusätzlich mit Schlumpfschrauch sichern, fertig ist das Hai-Ent-Kabel.

          Der Siegeszug der Steckklemmen hat nichts mit der VDE zu tun, sondern schlicht und ergreifend mit dem Preis deutscher Handwerksarbeitszeit.
          Lüsterklemmen sind nur unzulässig, um z.B. eine Herdleitung in der Wand "anzuflicken", was aber nicht an der Klemme sondern am Vorgang des "anflickens" an sich liegt, hier ist Neuinstallation ab Hausanschluß vorgeschrieben frei nch dem Motto "was man von außen nicht sieht, kann später keiner ahnen".
          Übrigens: streng genommen darf nach VDE niemand ohne Prüfung irgendwas am Netz anklemmen, nicht mal ne Lampe. Nur fertig konfektionierter Stecker in Dose stecken ist erlaubt. Hält sich keiner dran, die Baumärkte florieren, im Heimwerker-chaos
          -TV wirds gezeigt (grrrr..) und die Feuerwehren haben zu tun....

          Gruß, Christian, selber nicht vollkommen frei von solchen Sünden;-)

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