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  • Horn-Fan
    Registrierter Benutzer
    • 07.09.2004
    • 68

    #16
    Das ist endlich mal eine Starke Seite.

    Allerbesten dank für den Link.


    Gruß Holger
    MfG Holger

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    • David75
      Registrierter Benutzer
      • 12.06.2005
      • 23

      #17
      Apropos geniale Musik finden...
      Ist xxxxx eigentlich nach wie vor legal?

      -David

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      • Merlin
        Registrierter Benutzer
        • 30.11.2002
        • 837

        #18
        David: ich würde sagen... Grauzone Also da wo die herkommt (was war das gleich Russland oder so) ist das legal... aber ob das hier in DE als eine legale CD angesehen wird würde mich wundern...
        Real Programmers don't die. They just gosub without return.

        Kommentar

        • VISATON
          Administrator
          • 30.09.2000
          • 4490

          #19
          Ich habe mir erlaubt, den Link zu löschen. Denn nach einem neuen Gerichtsurteil ist der Betreiber eines Forums verantwortlich dafür, dass auf keine illegalen Seiten verlinkt wird. Ich weiß zwar nicht, ob diese Seite illegal ist oder nicht, will aber kein Risiko eingehen.

          @ An alle: Bitte passt auf, dass keine illegalen Links hier auftauchen. Wenn das passiert und jemand verklagt uns, müssen wir das Forum dicht machen (kein Scherz).
          Admin

          Kommentar

          • harry_m
            Registrierter Benutzer
            • 16.08.2002
            • 6421

            #20
            @admin:

            Wie der Zufall es so will, gerade eben lese ich folgendes:

            "... Haftungsausschluss

            Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung fuer Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, daß man durch die Erstellung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdruecklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir hier Linkmöglichkeiten bieten und keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben, distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und machen uns die Inhalte der gelinkten Seiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle hier verfügbaren Links sowie evtl. vorhandene Linklisten und Foren, die zur Zeit aktiv sind und/oder aktiv werden"

            Würde das nicht helfen?
            Zwei Tragödien gibt es im Leben: nicht zu bekommen, was das Herz wünscht, und die andere - es doch zu bekommen. (Oscar Wilde)
            Harry's kleine Leidenschaften

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            • VISATON
              Administrator
              • 30.09.2000
              • 4490

              #21
              Nein, das reicht leider nicht mehr, weil es ein neues Urteil (auch aus Hamburg) gibt. Danach ist diese Erklärung nicht mehr ausreichend. Es geht vor allem um urheberechtlich geschützte Dinge, auf die in Foren verlinkt wurde und der Forumsbetreiber vom Geschädigten haftbar gemacht wurde (ich glaube es war Heise). Ich hoffe, dass ich das morgen zitieren kann.
              Admin

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              • harry_m
                Registrierter Benutzer
                • 16.08.2002
                • 6421

                #22
                Wenn es um Heise geht: ich glaube, die gaben mal bekannt, dass sie in Berufung gegangen sind.
                Zwei Tragödien gibt es im Leben: nicht zu bekommen, was das Herz wünscht, und die andere - es doch zu bekommen. (Oscar Wilde)
                Harry's kleine Leidenschaften

                Kommentar

                • David75
                  Registrierter Benutzer
                  • 12.06.2005
                  • 23

                  #23
                  Sorry Admin, wusste nicht das dies dermaßen heikel ist.

                  Ein Jammer, was aus unserer Meinungs- und Redefreiheit zu werden scheint dank der Musikmafia...ähh industrie.

                  Kommentar

                  • VISATON
                    Administrator
                    • 30.09.2000
                    • 4490

                    #24
                    @ David75: Kein Problem, man kann ja nicht ahnen, was sich die Rechtsprechung so alles einfallen lässt.

                    Hier der Link zur Meldung von Heise-online.

                    Deshalb nochmal die Bitte an alle: Wenn so ein zweifelhafter Link auftaucht, bitte mir sofort eine PN schicken, damit ich ihn löschen kann.
                    Admin

                    Kommentar

                    • Bexxon
                      Registrierter Benutzer
                      • 28.01.2005
                      • 58

                      #25
                      Fein, fein!

                      Ich habe vor kurzem erst diesen Thread entdeckt. Pandora ist wirklich eine supergeniale Seite. Ich bin begeistert, danke für den Tipp!

                      Kommentar

                      • Mr.E
                        Registrierter Benutzer
                        • 02.10.2002
                        • 5316

                        #26
                        Original geschrieben von harry_m
                        @admin:

                        Wie der Zufall es so will, gerade eben lese ich folgendes:

                        "... Haftungsausschluss

                        Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung fuer Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, daß man durch die Erstellung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdruecklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir hier Linkmöglichkeiten bieten und keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben, distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und machen uns die Inhalte der gelinkten Seiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle hier verfügbaren Links sowie evtl. vorhandene Linklisten und Foren, die zur Zeit aktiv sind und/oder aktiv werden"

                        Würde das nicht helfen?
                        Das hat noch nie geholfen. Das war schon immer falsch.
                        Das fett Markierte hat das Landgericht Hamburg nie gesagt. Außerdem ist das Urteil nie in Kraft getreten, weil sich die Streitenden in einem Vergleich geeinigt haben.

                        Auf Millionen von Seiten wird dieser Disclaimer benutzt. Der Inhalt stimmt nicht und Disclaimer gehören verboten und geächtet.

                        Trotzdem: Das Urteil, gegen welches Heise in Berufung gehen will/gegangen ist (?), ist eine Schweinerei.

                        Sorry für die Ausdrucksweise, sehe ich so.

                        Kommentar

                        • Susie Q
                          Registrierter Benutzer
                          • 27.11.2005
                          • 557

                          #27
                          Recherche

                          SPIEGEL ONLINE *Das Märchen vom Disclaimer* /Von Marc Störing /

                          Egal ob über Links oder unter E-Mails: Disclaimer sind im Web allgegenwärtig. Da wird sich distanziert, gewarnt oder gar das Löschen einer Nachricht befohlen. Die juristischen Floskeln klingen imposant - sind jedoch meist völlig wirkungslos."Mit Urteil vom 12. Mai 1998 ... hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man ... Links ... ggfs. mit zu verantworten hat. ... Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen verlinkten Seiten."/ Präventiv-Freispruch per Disclaimer: ein Märchen Großbildansicht Präventiv-Freispruch per Disclaimer: ein Märchen Beim ersten Kontakt schon wirkt der allseits bekannte Disclaimer grotesk: Tante Elfriede liebt Häkelmuster, strickt eine Homepage und verlinkt auf Freundin Giselas Seite. "Auch ganz tolle Muster da" - aber davon "distanziert sich" Elfriede "ganz ausdrücklich". Was denn nun? "Tolle" Häkelmuster oder kritische Distanz? Der Text beruht auf einem Missverständnis. Tatsächlich urteilte einst und übrigens niemals rechtskräftig das Landgericht Hamburg über die Haftung bei Links: Der Verurteilte hatte sich über den späteren Kläger geärgert und widmete dem eine giftige Homepage. Mitsamt Links zu fremden Seiten, die ihn unmissverständlich beleidigten. Die Richter verurteilten den wütenden Webbastler deshalb wegen Beleidigung. Er habe sich die ursprünglich fremden Schmähungen mit den Links "zu Eigen gemacht". Die Pointe: Schon damals hatte die Homepage einen Disclaimer für fremde Links. Und den wischten die Richter als bedeutungslos vom Tisch. Nur wenn sich insgesamt aus der Homepage ergeben hätte, dass der Betreiber den verlinkten Beleidigungen gar nicht zustimmt, hätte er sich die nicht als eigene anrechnen lassen müssen. Wenn er "sich ausreichend davon distanziert hätte", hieß das im Gerichtsdeutsch. Damit war das Missverständnis in der Welt. Gut gemeint verbauten eifrig Webmaster die legendäre Klausel und "distanzierten sich". Überall und von allem und vor allem völlig wirkungslos. Denn die Hamburger Richter hatten das genau anders gemeint: Eine Klausel ist egal, es kommt auf die gesamte Seite an. Disclaimer: Viel Text, wenig Wirkung Großbildansicht goldesel.to Disclaimer: Viel Text, wenig Wirkung Doch da für Juristen nichts so einfach ist, gibt es durchaus Untertöne. Lange gingen Gerichte davon aus, die komplizierten Haftungsregelungen des Teledienstegesetzes und des Mediendienstestaatsvertrags schlössen ohnehin meist eine Haftung für Links aus. Erst im letzten Jahr erklärte der Bundesgerichtshof, die Vorschriften seien auf Links gar nicht anwendbar. Und das Oberlandesgericht Schleswig sprach einem Disclaimer doch eine gewisse, konstruktive Wirkung zu, ebenso das Landgericht Potsdam. Andererseits erklärten die Landgerichte Köln und Trier sowie die Oberlandesgerichte Hamburg und Düsseldorf Disclaimer für wirkungslos. Und vielleicht schaden sie sogar. Denn bedeutsam ist der Haftungsausschluss nur bei Links zu rechtlich zweifelhaften Inhalten. Und hat nicht deshalb der Webmaster den Disclaimer eingebaut, weil er schlechten Gewissens wusste, auf den dunklen Seiten des Webs zu wandern? War der Disclaimer bisher eine gut gemeinte aber - vorsichtig ausgedrückt - wirkungslose Marotte privater Homepages, so erliegen nun mehr und mehr auch Firmen dem Reiz des unerkannt Sinnlosen. /"Diese E-Mail enthält vertrauliche... Wenn Sie nicht der richtige Adressat... vernichten sie ... Weitergabe... nicht gestattet." Viel zitiert, selten verstanden: Das Urteil 312 O 85/98 des LG Hamburg disclaimer.de: Die Mutter aller Disclaimer Rekord: Der längste Disclaimer (bei The Register) E-Mail-Disclaimer Streit um Links: Heise-Verlag vs. Musikindustrie SPIEGEL ONLINE ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten. Solche oder ähnliche Sprüche machen die Runde. Der Disclaimer verlangt vom Empfänger Verschwiegenheit. Hat die E-Mail gar den Falschen erreicht, soll gelten, Lesen verboten, Löschen befohlen. Doch hilft so ein Text, E-Mail-Verkehr besser zu schützen? Geht es um Vertraulichkeit, zählen Juristen verschieden Grundsätze auf. Da gibt es eine berufliche Verschwiegenheitspflicht, "vertragliche Nebenpflichten" oder ganz allgemein das Persönlichkeitsrecht des Versenders. Im Einzelfall kann der Empfänger deshalb tatsächlich verpflicht sein, den Inhalt einer E-Mail nicht in die Welt hinaus zu tragen. Aber: Das gilt unabhängig von einem Disclaimer. Neue Pflichten - etwa auch zum Löschen - kann der gar nicht bewirken. Denn ein Vertrag kommt durch die einseitige Aufforderung nicht zustande. Im Gegenteil: Kaum jemand liest überhaupt den Disclaimer. Auch das Urheberrecht könnte eine Verbreitung verbieten - allerdings nur in Ausnahmefällen. Die Latte der dazu erforderlichen "Schöpfungshöhe" liegt zwar nicht allzu hoch, aber alltägliche Formulierungen haben kaum Chance, als urheberrechtliches "Werk" durchzugehen - egal, ob der Disclaimer das behauptet. Kurz: Disclaimer in E-Mails bewirken nicht mehr rechtlichen Schutz, als die Nachricht ohnehin schon hätte. *Was vom Disclaimer übrig bleibt* Das Feld der Disclaimer gilt juristisch als geklärt. Thomas Hoeren, Experte für Onlinerecht brachte es jüngst in einem Interview auf den Punkt: Disclaimer bei Links sind "für die Katz', sie bringen überhaupt nichts". Gleiches gilt für E-Mail-Disclaimer. "Sie verfehlen das Ziel", befand nun ein Aufsatz in der Fachzeitschrift "Multimedia und Recht" (Nr. 8, S. 501). Nur ist das beim Nutzer noch nicht angekommen. Doch auch fernab von Disclaimern werfen zumindest Links noch Fragen auf. So reichte jüngst der Heise-Verlag Verfassungsbeschwerde ein . Es geht um Pressefreiheit und Urheberrechtsverletzungen bei Links. Genug Raum, für neue Missverständnisse und Märchen ... und Disclaimer.
                          Susie Q

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                          • Mr.E
                            Registrierter Benutzer
                            • 02.10.2002
                            • 5316

                            #28
                            Da kommt aber auch nicht raus, das Disclaimer eher schädlich als nutzlos sind. Das Web lebt ja von Links. Ohne Links kein Web. Was soll das also, sich von Links zu distanzieren, die man sogar selbst gesetzt hat.

                            Und was soll das, Leute zu belangen, wenn jemand einen Link findet, der ihm nicht paßt. Und dann auch noch Forenbetreiber, die die Links gar nicht selbst setzen. Das halte ich für hochgradig webfeindlich. Mit dem Thema kann man weiß Gott auch anders umgehen.

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                            • Maschinist
                              Registrierter Benutzer
                              • 16.10.2005
                              • 126

                              #29
                              ebenfalls sehr empfehlenswert und absolut legal:

                              Internet Archive
                              Gebaut: Vox253, Sub T36.39, Harnisch, Tusko

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                              • harry_m
                                Registrierter Benutzer
                                • 16.08.2002
                                • 6421

                                #30
                                Ob Disclaimer oder sonstwas, ob Landesgericht Köln mit seiner vermeintlichen Bestätigung oder ein anderes mit der Ablehnung: Heise wird nicht zu Verantwortung gezogen, und schon gar nicht seine Seite aus dem Netz nehmen. Es wird sich in diesem "Dir nichts, mir nichts"-Zustand noch Jahre vor sich hin dümpeln. Die Lösung ist nicht in Sicht, weil Internet von Grund auf als "Rechtsfreier Raum" entstand (man hatte damals in den Rechenzentren der Universitäten keine Ahnung, was man auf die Welt loslässt), und jetzt nachträglich nur schwer in Griff zu bekommen ist.

                                Vor Kurzem hörte ich, das die Chinesische Regierung mehr Geld für die Überwachung des Internets ausgibt, als sein eigenlicher Betrieb in China kostet.

                                Damit ist vielleicht die Grössenordnung der Aufgabe angedeutet.

                                Es wird wie viele andere Sachen (z.B. Kopierschutz) nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
                                Zwei Tragödien gibt es im Leben: nicht zu bekommen, was das Herz wünscht, und die andere - es doch zu bekommen. (Oscar Wilde)
                                Harry's kleine Leidenschaften

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