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[OT] Neues Gesetz WEEE

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  • VISATON
    Administrator
    • 30.09.2000
    • 4490

    [OT] Neues Gesetz WEEE

    Ab Juli 2006 tritt das neue Gesetz WEEE ist Kraft, das die Rücknahme von elektrischen Geräten regelt (ganz kurz gesagt). Wer musste sich schon damit auseinander setzen und kann mir bei folgendee Frage helfen:

    Fallen Lautsprecher-Chassis in den Geltungsbereich dieses Gesetzes? Es ist klar, dass fertige Lautsprecher w.B. der WB 13 dazu gehört. Aber was ist mit Chassis, die in ein Info-Terminal oder einen Spielautomaten eingebaut werden? Mir ist das unklar, denn Transistoren oder ICs sind von dem Gesetz nicht betroffen, weil sie allein keine sinnvolle Funktion haben. Erst die gesamte Schaltung fällt unter das Gesetz.

    Wer sich informieren will: Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
    Admin
  • UweG
    Registrierter Benutzer
    • 29.07.2003
    • 5653

    #2
    Meines Wissens nach hilft es euch nichts, wenn die Chassis nicht unter die WEEE fallen. Spätestens die Boxen eurer (Industrie-)Kunden fallen darunter und die werden bleifreie und chrom-6-freie Chassis verlangen. Ich weiß, dass viele Elektronikfertigungen gerade unter großen Anstrengungen die Produktion auf bleifreie Bauteile und bleifreies Lötzinn umstellen.
    Erlaubt ist Blei, Chrom-6 etc. aber m. W. weiter in Produkten zur Reparatur von Altgeräten sowie u. a. in medizinischen Geräten - eure geheimen Bestände an GF250 etc. müsst ihr also nicht verschrotten .
    Dem Bryllium geht es auch massiv an den Kragen, das stört euch aber wohl nicht.
    Boxsim ... wenn Lautsprechersimulation gelingen soll.

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    • VISATON
      Administrator
      • 30.09.2000
      • 4490

      #3
      @ UweG: Vielen Dank für die Antwort. Die RoHS-Problematik werden wir bald schon gelöst haben. Viele Chassis sind schon ohne bleihaltiges Lötzinn und ohne Galvanisierung mit 6-wertigem Chrom verarbeitet. Es geht jetzt um die Rücknahme der Geräte (Elektronikschrott). Dafür muss der Hersteller nämlich vorab bezahlen und die Ware mit einem Mülltonnensymbol kennzeichnen. Das ist ein bürokratischer Aufwand ohne Ende und es herrscht allgemeine Verwirrung was nun dazu gehört und was nicht (s. oben).
      Admin

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      • lenz
        Registrierter Benutzer
        • 22.11.2002
        • 233

        #4
        Original geschrieben von VISATON

        [ Das ist ein bürokratischer Aufwand ohne Ende und es herrscht allgemeine Verwirrung was nun dazu gehört und was nicht.
        Das ist gewollt !

        Ermöglicht es doch ggf. einerseits das Abkassieren von Bußgeldern, andererseits füllt es die Taschen der Advokaten bei den zu erwartenden, gerichtlichen Auseinandersetzungen.

        Ist damit das Ziel der Initiatoren erreicht?
        Ist das Volk wirklich so blöd, dies alles zu glauben?

        Bleifreie Lötverbindungen!? Bleifreie Wuchtgewichte!?
        Ich hab in 40 Jahren noch nie eins verloren.

        Sinnigerweise haben die Damen und Herren völlig uneigennützig
        "übersehen", daß jährlich tonnenweise Jagd- und Sportmunitionsblei in die Gegend geballert wird.

        Wer stoppt endlich diesen Behördenwahnsinn?

        Tschuldigung, hilft euch nicht weiter, musste aber einfach mal raus.
        Gruß
        Lenz

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        • We-Ha
          Moderator
          • 26.09.2001
          • 12244

          #5
          Original geschrieben von lenz
          Sinnigerweise haben die Damen und Herren völlig uneigennützig
          "übersehen", daß jährlich tonnenweise Jagd- und Sportmunitionsblei in die Gegend geballert wird.
          Genau das haben sie aber nicht ...
          Tipps & Tricks für alle Wastels in Wolfgangs Bastelkeller , denn wie der Schreiner kann es keiner
          Ich habe Probleme für alle Lösungen !!! .-- ....

          Kommentar

          • Peter Sch.
            Registrierter Benutzer
            • 25.08.2004
            • 56

            #6
            Hallo,

            laut dieser Liste gehören Lautsprecherchassis nicht zu den Altgeräten nach WEEE:

            http://umwelt.lebensministerium.at/f...ownload/11610/


            Obwohl die in der WEEE-Richtline im Anhang 1A selbst schreiben: "sonstige Produkte... zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern", scheint aber nur für fertig konfektionierte Produkte zu gelten, also Lautsprecher, die aktiv oder passiv betrieben werden.

            Chassis selbst gehören laut dieser (vorläufigen Liste) nicht dazu.

            Gruß.
            Peter

            Edit wegen Schreibfehler

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            • holzwurm
              Registrierter Benutzer
              • 09.04.2004
              • 112

              #7
              ...

              ...ist ja ein Wahnsinn, was die in Brüssel (und in Berlin noch viel mehr) ungestraft für einen "Gehirnstuhl" verbreiten dürfen! (15 Seiten weiterer Müll)
              Ich bin der Ansicht, daß die Prügelstrafe für groben Unfug eingeführt werden sollte... oder vielleicht "Steinigung" mit überschweren Gesetzbüchern.
              Meiner Meinung nach handelt es sich bei LS Chassis um Elektronikbauteile wie ein Kondensator oder eine Spule.
              Grüße P. Tschauder

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              • VISATON
                Administrator
                • 30.09.2000
                • 4490

                #8
                @ Peter Sch.: Vielen Dank für diese hochinteressante Liste. Leider lese ich aber daraus, dass Lautsprecher-Chassis doch unter dieses Gesetz fallen, da in der Liste "Lautsprecherchassis (Gehäuse)" steht. Also, ich verstehe das so, dass hier "Chassis" im Sinne von Leergehäuse verstanden wird. Aber auf jeden Fall sind wir in der Erkenntnis ein Stück weiter gekommen.
                Admin

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