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OT: Impressumspflicht ?!

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  • We-Ha
    Moderator
    • 26.09.2001
    • 12244

    OT: Impressumspflicht ?!

    Moin,
    weiss hier jemand zu berichten, ob man als Betreiber einer privaten Homepage verpflichtet ist, ein Impressum und seine Anschrift zu veröffentlichen ?
    Tipps & Tricks für alle Wastels in Wolfgangs Bastelkeller , denn wie der Schreiner kann es keiner
    Ich habe Probleme für alle Lösungen !!! .-- ....
  • BigAl
    Registrierter Benutzer
    • 08.02.2001
    • 1257

    #2
    Geschäftlich & Verein: ja, privat: nein. Bei dir, weiß ich net, bist du noch freiberuflicher Schreiner? Das könnte man dann als indirekte Werbung auslegen.

    Kommentar

    • Farad
      Registrierter Benutzer
      • 09.09.2001
      • 5775

      #3
      gibts freiberufliche Schreiner? Ich glaube nicht dass das ein "Katalogberuf" oder ein "Katalogähnlicher Beruf" ist...

      Kommentar

      • BigAl
        Registrierter Benutzer
        • 08.02.2001
        • 1257

        #4
        Grrr, machste heute einen auf Goldwaage? Ich meinte natürlich selbständig.

        Kommentar

        • Farad
          Registrierter Benutzer
          • 09.09.2001
          • 5775

          #5
          *lol* nein, nimms mir nicht übel, ich mußt mir heute nur etwa 3h diesen Scheiss anhören deswegen bin ich da gerade etwas sensibilisiert.

          Wirklich nichts für ungut!

          Kommentar

          • not0815
            Registrierter Benutzer
            • 11.12.2003
            • 61

            #6
            Homepage und Impressum

            Hallo,

            mehr Infos zum Thema Homepage und Impressum siehe hier
            http://www.3sat.de/neues/sendungen/show/43677/
            http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
            Gruß
            Sven

            mein weiterer Senf zum Thema Selbstbau-Lautsprecher
            http://people.freenet.de/not0815/not0815.html

            Kommentar

            • Benny
              Registrierter Benutzer
              • 02.04.2002
              • 1622

              #7
              Impressumspflicht besteht für alle Webseiten.

              Nur ist der Unterschied, daß es bei "gewerbsmäßigen" Webseiten halt eben öffentlich zugänglich sein muß, sprich es muß für jedermann einsehbar sein.
              Außerdem müssen bei "gewerbsmäßigen" Webseiten die Handelsregisternummer und bei Shops (m. W.) die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben sein.

              Bei Privaten Webseiten legt der Provider im Regelfall ein Impressum an, welches sich aus den Kundendaten des Nutzers zusammensetzt.
              Bei T- Online (als Beispiel) heißt diese Seite .impressum.html...
              (Man beachte den Punkt im Dateinamen)
              Zuletzt geändert von Benny; 12.05.2004, 09:08.
              MfG B.

              -- kleine Knipsereien-- [15. 01. 2012]

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              • We-Ha
                Moderator
                • 26.09.2001
                • 12244

                #8
                @BEnny:
                Das habe ich nun nicht so genau verstanden.
                Gewerbsmäßige HPs haben das Impressum öffentlich zugängich...

                Bei Privaten kann man sich es nur über Passwort ansehen ? (oder wie ?)


                Die von dir angegebene URL (http://T-Online.de/.impressum.htm)ist nicht auffindbar.
                Tipps & Tricks für alle Wastels in Wolfgangs Bastelkeller , denn wie der Schreiner kann es keiner
                Ich habe Probleme für alle Lösungen !!! .-- ....

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                • Benny
                  Registrierter Benutzer
                  • 02.04.2002
                  • 1622

                  #9
                  Erklärung über PN, da sonst meine Adresse öffentlich zugänglich wäre...

                  http://www.visaton.de/deutsch/kontakt/impressum.htm = Diese Angaben müssen in einem regelkonformen Impressum vorhanden sein.
                  Es gab schon genug Zivilgerichtsprozesse, wo windige Anwälte gewerbsmäßige Websites (ob nun zu recht oder nicht, lasse ich 'mal dahingestellt) durchsucht haben, ob das Impressum den geltenden Regeln entspricht...
                  War dies nicht der Fall, wurde abgemahnt...
                  Wo kein kläger, auch kein Richter... (Die Kläger waren in diesen Fällen immer die Anwälte, die unter Vorspielung falscher Tatsachen (Angebliche Beauftragung usw.) hofften, schnelles Geld zu machen...)

                  Siehe auch unter not0815's erstem Link...
                  Zuletzt geändert von Benny; 12.05.2004, 09:11.
                  MfG B.

                  -- kleine Knipsereien-- [15. 01. 2012]

                  Kommentar

                  • We-Ha
                    Moderator
                    • 26.09.2001
                    • 12244

                    #10
                    Wenn ich das also richtig verstehe, muss so ein Impressum dann nur vorhanden sein, ob es irgend Jemand lesen kann, ist Schinken (äh ... wurscht) ??
                    Tipps & Tricks für alle Wastels in Wolfgangs Bastelkeller , denn wie der Schreiner kann es keiner
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                    Kommentar

                    • Benny
                      Registrierter Benutzer
                      • 02.04.2002
                      • 1622

                      #11
                      Da sich der 2. Link nicht (oder nur sehr geduldig) öffnen läßt, hier der Cache von Google:

                      http://www.google.de/search?q=cache%...ml&hl=de&meta=
                      Die Informationen müssen nach dem Wortlaut des Gesetzes leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Eine explizite Bezeichnung der Pflichtangaben als "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG" ist daher nicht erforderlich.
                      Dieser Satz bezieht sich zwar in dem Artikel auf die "gewerbsmäßigen" Websites, kann aber so ausgelegt werden, daß er für alle Seiten gilt.
                      Nur mit dem Nachteil, daß nicht jeder weiß, wie er an das Impressum einer privaten Seite 'rankommt...
                      Dies ist aber auf den Seiten der Provider näher beschrieben.
                      Wer suchet, der findet...

                      EDIT: Beispiel:
                      We- Ha hat bisher eine rein private Seite. Dort ist er nicht verpflichtet, einen Link zum Impressum zu setzen oder eins selber zu verfassen.
                      We- Ha wird Rentner (angenommen) und möchte seine Rente aufbessern, indem er fertige Schallwände auf seiner HP anbietet. Ab jetzt würde er eine "gewerbsmäßige" HP betreiben und er wäre dem Gesetz nach impressumspflichtig, da seine HP nun zu seinem "Broterwerb" beitragen würde...

                      Verstanden?
                      Zuletzt geändert von Benny; 12.05.2004, 09:55.
                      MfG B.

                      -- kleine Knipsereien-- [15. 01. 2012]

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                      • We-Ha
                        Moderator
                        • 26.09.2001
                        • 12244

                        #12
                        Ja, glaube schon ..

                        ich werde nun also als'Nicht-Rentner' eine Impressum.html auf meine Homepage legen.
                        Wie derjenige, der sie lesen will, dann aufruft, ist sein Problem ...

                        Das heisst, ein Impressum habe ich ja, allerdings bisher ohne Angabe von Namen- und Anschriftdaten ... naja, denn ....
                        Tipps & Tricks für alle Wastels in Wolfgangs Bastelkeller , denn wie der Schreiner kann es keiner
                        Ich habe Probleme für alle Lösungen !!! .-- ....

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                        • not0815
                          Registrierter Benutzer
                          • 11.12.2003
                          • 61

                          #13
                          Mut zum offenen Gesicht

                          Hallo,

                          ich verstehe das ganze Geschrei hier um die Impressumangaben nicht so recht. Wer seine "wichtigen" Mitteilungen schon auf eigener HP ins WÈB stellt, sollte auch so mtuig sein, dies ungeachtet aller rechtlichen Erfordernisse mit offenem Visier zu tun.

                          Wer sich vor Spam und unerwünschter Werbepost schützen will, kann ja die Impressumangaben als Grafik (*.jpg, *.gif) ablegen, so ist jedenfalls das automatische Scannen durch Mailadressen- und Addressjäger ausgeschlossen.

                          Mut zum offenen Gesicht wünscht
                          Sven

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                          • We-Ha
                            Moderator
                            • 26.09.2001
                            • 12244

                            #14
                            Tja,
                            mag sein das du es nicht verstehst, vielleicht hast du auch noch nicht einschlägige Erfahrungen sammeln müssen ...
                            Ich vermeide jedenfalls, wo es geht, diesbezgl. genaue Angaben zu machen.

                            PS: Wenn deine LS 'Still' sind ... na ??
                            Tipps & Tricks für alle Wastels in Wolfgangs Bastelkeller , denn wie der Schreiner kann es keiner
                            Ich habe Probleme für alle Lösungen !!! .-- ....

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                            • not0815
                              Registrierter Benutzer
                              • 11.12.2003
                              • 61

                              #15
                              Tja,

                              nun, wem es reicht nur mehr oder weiniger erprobte Boxen nachzubauen (wenn auch suuuuuuperschick) dann man los,....aber nur wer wagt gewinnt!

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