Original geschrieben von PTebbe
also zwischen dem fröhlichen Jauchzen eines Kleinkindes - wohl nicht zu Unzeiten, sondern tagsüber unterstell ich mal - und der erheblich über Zimmerlautstärke gespielten Musik liegt ein himmelweiter Unterschied.
also zwischen dem fröhlichen Jauchzen eines Kleinkindes - wohl nicht zu Unzeiten, sondern tagsüber unterstell ich mal - und der erheblich über Zimmerlautstärke gespielten Musik liegt ein himmelweiter Unterschied.
1h Wettkreischen im Hof oder Stiegenhaus weils da so schön hallt oder 2~3h Ball/Fangen spielen in der Bude über einem, dürfen einem Eurer Ansicht nach einem als also widerspruchslos den Nerv ziehen, oder wie jetzt? Ditto 2h Kicken gegen Hauswand/Garagentor und ähnliches?
Keine Einwände daß so ein Rawutzel mal quäkt, kichert, sich mal austoben muß; aber vielleicht meint der Typ in der Bude darunter ja einfach "ok, wenn die ober mir sogar offenbar behördlich bewilligt 9~10h/Tag volle Kanne rumtrampeln dürfen, ist's mir lärmmäßig in Hinkunft eben auch sch...egal..."
Darüber schon mal nachgedacht? Zweierlei Maßstäbe anlegen gilt da einfach nicht.
Es gibt sicher eine Hausordnung und wenn da Ruhezeit ab 21h drinnen steht darf er eben bis 21h bei adequatem (also kein Freibrief für Flugplatzlautstärken) Pegel spielen.
FWIW
regards
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