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Versicherungswert von Selbstbau Lautsprechern

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  • Arthur Dent
    Registrierter Benutzer
    • 08.03.2009
    • 540

    Versicherungswert von Selbstbau Lautsprechern

    Hallo zusammen,

    ich hab da mal ne Frage. Unsere lieben Schätzchen sind ja wertvoll. Durch etliche Stunden Arbeit ist ja ein Wert entstanden, der deutlich über den Anschaffungskosten der einzelnen Bauteile hinausgeht. Wie wird denn sowas versicherungstechnisch gehandhabt wenn es mal gestohlen oder zerstört wird (Feuer, Wasser, was auch immer)? Ist nur der Wert der Komponenten versichert? Gibt es sowas wie ein Wertgutachten welches man erstellen lassen könnte?

    Im Schadensfall nur den Zeitwert der Kompoententen und des Holzes zu bekommen wäre ja sehr bitter...

    Gibt es Erfahrungen oder Ideen dazu? Kann man der Hausratverischerung im Vorfeld benennen was man hat und sich irgendwie absichern? Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber so ganz abwegig ist sowas ja nicht.

    Viele Grüße
  • yoogie
    Registrierter Benutzer
    • 16.03.2009
    • 5745

    #2
    Deine Überlegung finde ich ganz richtig, zumal Du ja etwas mehr an Material zu Hause stehen hast. Allein den Wert der Ripole kann man wohl kaum benennen.
    Aber eine Antwort habe ich leider nicht.
    Viele Grüße aus dem Bergischen Land
    Jörg

    Ab jetzt auch wieder Yamaha, ohne Kickstarter und breitem Lenker

    Kommentar

    • jhohm
      Registrierter Benutzer
      • 24.09.2003
      • 4535

      #3
      Zitat von Arthur Dent Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,



      Gibt es Erfahrungen oder Ideen dazu? Kann man der Hausratverischerung im Vorfeld benennen was man hat und sich irgendwie absichern? Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber so ganz abwegig ist sowas ja nicht.

      Viele Grüße
      Moin,

      ehrlich, warum fragst Du das nicht Deinen Vertreter bzw rufst bei Deiner Versicherung an und erfragst das????

      Gruß Jörn

      P.S. die Antwort kannst Du dann ja posten, damit auch andere wissen, was wichtig ist....
      ...Gruß Jörn

      Kommentar

      • berth
        Registrierter Benutzer
        • 22.04.2012
        • 27

        #4
        So einfach ist das mit der Versicherung nicht. Da muß erstmal ein Gutachten her, das den Versicherungswert darstellt

        Wer sollte so ein Gutachten erstellen ???

        Gruß Bernd

        Kommentar

        • We-Ha
          Moderator
          • 26.09.2001
          • 12244

          #5
          Wenn die zu versichernden Sachen (hier die Ls) erst nach dem Abschluß des Vertrages angeschafft wurden und die Versicherungssumme darauf hin nicht angepasst wurde, wird es je nach Versicherung ohnehin schwierg (unterversichert).

          Ausserdem meine ich, das Eigenleistung ohnehin nicht versichert ist.
          Aber eben meine Meinung.
          Tipps & Tricks für alle Wastels in Wolfgangs Bastelkeller , denn wie der Schreiner kann es keiner
          Ich habe Probleme für alle Lösungen !!! .-- ....

          Kommentar

          • PTebbe
            Registrierter Benutzer
            • 04.10.2001
            • 1894

            #6
            Die Eigenleistung ist schon versicherbar ... wenn ich mein Haus selber bau, ist es schon den Marktwert wert ...

            Wenn ich ein schickes Moped restauriere und nicht mit dem Schwacke-Preis abgefertigt werden möchte, falls es zu schaden kommt oder geklaut wird, lasse ich ein Wertgutachten erstellen.

            Nicht anders wird es sein, wenn ich meine Selbstbaulautsprecher mit mehr als dem Materialpreis ersetzt haben möchte, da ich ja keine Rechnung für den fertigen Lautsprecher vorlegen kann. Oder ich lade den Versicherungsvertreter ein, dass er eine Lösung findet, idealerweise den Wert für die Versicherung dokumentiert oder aufzeigt, wie es geht. Fragen und verhandeln!

            Da grundsätzlich in der Hausrat "Neuwerte" versichert werden, muss natürlich auch die Versicherungssumme passen.

            Entweder ich liste wirklich alles im Detail auf oder ich wähle eine Versicherungssumme in Abhängigkeit von qm*(versicherungswert/qm)= Versicherungssumme und die Versicherung bestätigt dann den Verzicht auf Einrede der Unterversicherung. Was nichts daran ändert, dass die vereinbarte Versicherungssumme die Entschädigungobergrenze ist ...

            Im bösesten Fall des Großschadens könnte die Versicherung auf Vorlage von Rechnungen bestehen, zumindest sollte man seinen Hausrat detailliert belegen können (Fotos etc.)

            Liegt eine Unterversicherung vor, dann bekommt man auch nur eine Quote des entstandenen Schadens:

            Wert des Hausrats 150.000
            Versicherungssumme 75.000
            Schadenshöhe 75.000
            Versicherungsentschädigung 37.500

            Und gerade wenn da Komponenten mit schwer zu bewertenden Werten stehen, würde ich mir die Sicherheit verschaffen, indem ich den Fachmann dazuhole und es verbindlich regeln lasse ... oder sie sagen, dass können/wollen/tun wir nicht. Dann muss es eine andere Versicherung können ...

            Schönes Wochenende
            Peter

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            • Azoth
              Registrierter Benutzer
              • 22.06.2011
              • 43

              #7
              noch eine Ergänzung. Wenn man im Totalschadensfall eine Aufstellung macht, was man alles zu welchem Preis neu kaufen muss, um den ganzen Hausrat zu ersetzen, ist dabei stillschweigend automatisch 115% der Deckungssumme versichert *pssst*

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