[OT] Böse Überraschung bei Erhalt von Ebay-Ware...
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Eine einmal getätigte Überweisung läßt sich nicht mehr zurückbuchen - im Gegensatz zum Lastschriftverfahren. Leider. Ebay sieht die Möglichkeit vor, im Rahmen des Käuferschutzes eine Klärung des Sachverhalts (Unstimmigkeiten) herbeizuführen. Schau mal unter ebay-Käuferschutz nach. Nach den ebay-Regeln muß der Verkäufer auf den tatsächlichen Zustand der Ware hinweisen. Insofern hat der Verkäufer die ebay-Regeln verletzt ! Wichtig wäre, daß du einen Zeugen für die beschädigte Ware nach dem Auspacken hast. Die nicht beschriebenen Mängel würde ich auch fotografisch dokumentieren. Droh dem Verkäufer mit einem Anwalt und den für ihn damit verbundenen Kosten. Auch wenn es jetzt zu spät ist, bei Auktionen ohne Zustandsbeschreibung der gebrauchten Ware immer per email nachfragen.
Gruß Rainer
P.S. Versuch mal mit einer Schreibtischlampe und schrägem Licht die Fotos zu machen. Mit Blitz wird das nichts. Das was ich auf den Bildern sehe ist für mich eine eindeutige Täuschung des Käufers. Das hat nichts mit Empfindsamkeit zu tun.
Wichtig ! Ich habe das erst jetzt gesehen. Bzgl. des Artikel-Zustands hat er oben in der Kopfzeile "Neu" geschrieben. Neu sind sie nicht, sondern gebraucht + beschädigt. Neu ist eine eindeutige Aussage über den Zustand, nämlich völlig unbenutzt und absolut neuwertig ohne jede Mängel. Das ist bzgl. der Realität + hinsichtlich der gravierenden Mängel eine eindeutige Falschaussage und für mich Betrug !Zuletzt geändert von Rainer_G; 26.11.2009, 20:26. -
Weiter mit den ALs.
Nummer 1 (der schönere):
[ATTACH]4008[/ATTACH]
[ATTACH]4009[/ATTACH]
Nummer 2:
[ATTACH]4010[/ATTACH]
[ATTACH]4011[/ATTACH]
Ich finde schon, dass das ein Grund zum Ärgern ist und dass man die Verheimlichung als Täuschung titulieren könnte.
Oder liege ich da falsch und reagiere einfach nur zu empfindlich?
...ich muss jetzt weg, die Laune etwas verbessern...Zuletzt geändert von Chaomaniac; 26.11.2009, 19:48.Einen Kommentar schreiben:
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...garnicht so einfach mit bescheidenen Lichtverhältnissen Fotos zu machen, bei denen man was sieht, ein Blitz bügelt da alles so glatt wie ich es gerne hätte!
Nummer 1, Ti mit nicht gut darstellbaren "unscharfen" Knitterstellen:
[ATTACH]4005[/ATTACH]
Nummer 2, Ti mit scharfkantiger Furche aber auch einigen auf dem Foto nicht sichtbaren Unebenheiten:
[ATTACH]4006[/ATTACH]
Nummer 3, Ti mit relativ kleiner punktförmigen Delle, Schraubendreherspuren auf der Phaseplug und festsitzender Schwingspule:
[ATTACH]4007[/ATTACH]Einen Kommentar schreiben:
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mach doch mal fotos, würde mich sehr interessieren.Einen Kommentar schreiben:
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@Andik
So eine Art bekommt man wenn man mal trotz Erfolgsaussicht, laut Aussage des Anwalts, doch alles bezahlt hat.
Probier mal auf Deiner Bank eine von Dir angewiesene Überweisung zurückzubuchen - Verdammt schwierig!!!
_________________
GEH ZUM ANWALT UND ER WIRD DIR SAGEN DAS DIES EIN GANZ KLARER FALL IST.
Nur geht das dann doch in die Hose, so sieht das hier aus, weil da nichts zu holen ist.
Hier gilt - Gekauft wie gesehen!
Er hat Bilder gemacht wo der Fehler nicht sichtbar ist, also kanns sooo schlimm nicht sein.
Hier hat der Käufer das zu widerlegen, ich glaube das wird nicht einfach.
Ja, ich denke der Verkäufer ist abgebrüht.
@Chaomaniac
Oder sehen die Chassis doch nicht sooo schlimm aus wie Du beschreibst und bist nur enttäuscht das diese nicht wie neu sind?
Hast Du die Funktion der Chassis überprüft?
MFG
tocaZuletzt geändert von toca; 26.11.2009, 18:37.Einen Kommentar schreiben:
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Anwalt teuer? Naja wenn du klagst und gewinnst, dann muss die unterlegene Gegenseite deine Kosten übernehmen (problematisch jedoch, wenn die Gegenseite insolvent ist/wird).
Einfach mal Anwalt anrufen und fragen, was er für eine Erstberatung nehmen würde. Könnte mir vorstellen, dass es nicht so teuer wird.
Oder selber Klage erheben. Vor dem AG herrscht kein Anwaltszwang. Problematisch ist, dass du wahrscheinlich zum Wohnort des Verkäufers musst, da er dort seinen Gerichtsstand hat. Notwendiger Inhalt einer Klage ergibt sich aus §253 ZPO. Jedoch kann man da ne Menge falsch machen und die Erfolgsaussichten werden nicht vorher geprüft, also eine schlechte Idee.
Eine "einvernehmliche" Lösung ist immer besser, jedoch scheint mir der Verkäufer doch sehr "abgebrüht" zu sein.Einen Kommentar schreiben:
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Ein Gast antworteteRichtig!Ich finde sowas absolut eine Sauerei!!
Mit der Drohung einer schlechten Bewertung wirst hier wahrscheinlich nicht weit kommen, er hat bereits eine schlechte bei der er den anderen als "Spinner" bezeichnet. Habe das Foto mal kopiert und vergrössert, wie Du schon schreibst, ein Handy-Foto, wird bei Vergrösserung recht undeutlich, grobe Spuren sind auf den Chassis nicht zu sehen, was nach Deiner Warenbeschreibung den Verdacht nahelegt das es sich nicht um die Ware handelt die Du bekommen hast. Über den Anwalt ohne Rechtsschutz wird die Sache wohl teuer werden, zumal der Verkäufer leugnet und die Bilder nicht sehr Aussagekräftig sind. Auch wenn es wie toca nicht meine Art ist, aber das wird wohl das zielführendste sein damit er die Ware zurücknimmt und das Geld zurücküberweist. Wenn Du das Geld auf sein Privatkonto überwiesen hast(keine Ahnung wie ihr verblieben seid) würde ich das Geld zurückbuchen lassen und abwarten.Einen Kommentar schreiben:
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Ich finde sowas absolut eine Sauerei!!
Habe sowas auch schon erlebt, die von mir bezahlte Ware kam ein halbes Jahr trotz mehrmaligem Aufruf nicht.
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin absolut kein Gewalt verherrlichender Mensch, nur lass ich mich ungern was Geld angeht verar.....!
Da half nur eine Drohung da mal aufzutauchen und das ganze von zwei Augen zu zehn Augen zu klären. Das wär mir der Betrag wert - Hab ich gesagt, niemals geschrieben.
Vier Tage nach diesem Anruf war die Ware da.
Hoffe Du mußt nicht so weit gehen.
Sorry, aber wenn ich so was lese kommt in mir ein unangenehmes Gefühl auf.
Sowas ist aber leider allzu alltäglich heutzutage.
Über Anwälte legst Du da nur drauf, ist so.
MFG
tocaEinen Kommentar schreiben:
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Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und RVG. Bei der Erstberatung ist meiner Meinung nach (kann mich irren) eine Decklung bei 190 Euro eingezogen, die dann ggf. auf die Kosten bei einem gerichtlichen Vorgehen angerechnet werden.
Ich würde einfach mal anrufen und fragen, was er verlangen würde.
Daneben ist auch immer eine Honorarvereinbarung möglich.
Ich denke der Verkäufer ist relativ "abgebrüht". Da wird gutes Zureden nicht helfen. Ich würde da mit dem Rechtsanwalt "ran", der muss insbesondere die Erfolgsaussichten und den Kostenaufwand prüfen....Einen Kommentar schreiben:
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Hab gerade die erste Antwort erhalten.
Wie erwartet, bestreitet der Verkäufer den Sachverhalt...
@Mareus:
Hatte noch nie Kontakt mit einem Anwalt (zumindest nicht im Zivilrecht), was nimmt denn so jemand für ein Beratungsgespräch?
...Das hab ich nun davon, dass ich die Rechtschutzversicherung aus Knausrigkeit doch nicht abgeschlossen hab...
P.S.
Die Beschreibung mit der Hooliganmassage war vielleicht geringfügig übertrieben, jedoch sind die Membranschäden auf den ersten Blick ersichtlich.
Auf dem Verkaufsfoto wurden die Chassis anscheinend so formatiert, dass die Knitterstellen der Membranen auf dem Handykamera-Foto nicht sichtbar sind.
...
not amused
...
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Also wann ein Sachmangel vorliegt bestimmt sich nach §434 BGB. Ich würde mal einen Rechtsanwalt fragen, ob nicht die Variante des §434 I Nr.2 zumindest erfüllt ist.
Die Rechte im Falle der Mangelhaftigkeit ergeben sich aus §437 BGB. In Betracht käme dann ein Rücktritt oder eine Minderung. Eine Fristsetzung könnte im Falle der Arglist gem. §440 BGB entbehrlich sein.
Daneben ergeben sich noch weitere Möglichkeiten, insbesondere im Falle der Arglist. Dieses würde ich aber mit einem Rechtsanwalt absprechen.
ICH ÜBERNEHME KEINE GEWÄHR FÜR DIE RICHTIGKEIT MEINER AUSFÜHRUNGEN. Richtige Rechtsberatung gibt es nur beim Rechtsanwalt, der auch für Falschberatung haftet.
Bei einem solchen Betrag würde ich sofort zum Rechtsanwalt!Einen Kommentar schreiben:
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Bei mir hat es in einer ähnlichen Situation bereits geholfen, mit einer negativen Bewertung zu drohen.Einen Kommentar schreiben:
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Diese Sichtweise habe ich auch. Das Produkt hätte eindeutig als DEFEKT deklariert werden müssen. Das Foto zeigt offenbar nicht die verkaufte Ware, wenn ich deine Beschreibung lese und mir das Foto dann anschaue.Auch Privatverkäufer haften doch für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestehen. Das Verschweigen solcher mehr als offensichtlichen Fehler erfüllt m.E. den Tatbestand der arglistigen Täuschung, zumal auf dem kleinen Foto nichts dergleichen ersichtlich war...Einen Kommentar schreiben:
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Angegeben war eigentlich garnichts. Also dürfte davon ausgegangen werden, dass sich die Ware in einem bestimmungsgemäß nutzbaren Zustand befindet, oder?
Auch Privatverkäufer haften doch für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestehen. Das Verschweigen solcher mehr als offensichtlichen Fehler erfüllt m.E. den Tatbestand der arglistigen Täuschung, zumal auf dem kleinen Foto nichts dergleichen ersichtlich war...
Könnt ja mal reinschauen: Link(mittlerweile tot)Zuletzt geändert von Chaomaniac; 10.03.2010, 17:33.Einen Kommentar schreiben:
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Theoretisch bist du im Recht, denn du hast die Ware nicht wie angegeben erhalten (oder?).
War es Privat oder Händlerverkauf? Eigentlich solltest du die Ganze Sache Rückgängig machen können. Ebay einzuschalten, kann auch nicht schaden.
Ohne Gewähr.Einen Kommentar schreiben:
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