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Muss ich die Rechnung zahlen?

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  • GallileoMK2
    Registrierter Benutzer
    • 14.01.2001
    • 600

    Muss ich die Rechnung zahlen?

    Hallo,

    meine Frau hat sich AGB´s nicht richtig durchgelesen. darauf hin habe ich diese Mail erhalten:

    Muss ich das wirkklich Zahlen?

    Soll ich das hier antworten?
    Hallo,

    ich habe von Ihnen die angehangene Mail erhalten. Es ist nur möglich, dass die 8 jährige Tochter eines eines befreundeten Eherpaares diesen PC zum spielen benutzt hat und dabei unbemerkt Ihre Homepage besucht hat. Die Tochter ist mit ihren 8 Jahren nicht haftbar und nicht Zahlungsverpflichtet.
    Ich habe Ihre Seite weder besucht habe noch Interesse an ihrem Test.

    Mit freundlichen Grüßen

    L. Gall





    ZAHLUNGSAUFFORDERUNG
    >
    > Sehr geehrte/r Herr/Frau Schmitz,
    >
    > vielen Dank für Ihre Teilnahme (IP: xx.xxx.xxx.xx) Anfang Oktober 2006
    > bei www.lebenserwartung.de!
    > Wir erlauben uns daher, Ihnen für die Bereitstellung unserer
    > Dienstleistung unser Entgelt in Rechnung
    > zu stellen:
    >
    > Kundennummer: LEBEN-xxxxxx
    > Rechnungsnummer: REVA-xxxxxx
    >
    >
    > Teilnahme bei Lebenserwartung.de - 30 Euro
    > ------------------------------------------
    >
    > Die Auswertung und Analyse Ihres Lebenserwartungs-Tests sowie die Urkunde
    > und der Gutschein können bis zum 31.10.2006 über folgenden Link abgerufen
    > werden:
    >
    > http://www.lebenserwartung.de/test.p...x-aOAmLUN5TfYD
    >
    > Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 30 Euro bis zum 19.10.2006,
    > ohne Abzüge, schuldbefreiend auf das nachstehend angegebene Konto. Als
    > Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Kundennummer sowie die Rechnungsnummer
    > an.
    >
    > Kontoinhaber: VitaActive Ltd.
    > Kontonummer: 202583100
    > Bankleitzahl: 25040066
    > Bankinstitut: Commerzbank Lehrte
    > IBAN DE41 2504 0066 0202 5831 00
    > SWIFTCODE/BIC: COBADEFF137
    > Verwendungszweck: Rechnung REVA-xxxxxx, Kdnr. LEBEN-xxxxxx
    >
    > Bei Fragen oder Beanstandungen zur Rechnung kontaktieren Sie uns bitte per
    > E-Mail an support@lebenserwartung.de oder telefonisch unter +49 180 /
    > 5335011720 (12 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz).
    >
    > Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem
    > Briefpapier.
    > Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich
    Mein nickname hat nichts mit Galileo Galilei zutun.
  • geist4711
    Registrierter Benutzer
    • 05.02.2005
    • 762

    #2
    ich würde erstmal darauf bestehen, das mir nachgewiesen wird wann und wie ich mich da angemeldet(mit welchen daten denn?) und eine 'lebenserwartung' berechen lassen haben soll und die zahlung bis dahin verweigern.
    evtl scheut dieser dienst dann schon die dafür anfallenden kosten.
    auch würde ich nie schreiben meine tochter oder die eines bekannten könnte.... erstens reagieren die da eh nicht drauf und zweitens wird das ehr als 'schuldeingeständnis' gewertet, das man den dienst überhaupt genutzt hätte.
    mfg
    robert
    Meine Nachbarn mögen mich nicht mehr.....

    Kommentar

    • dougie
      Registrierter Benutzer
      • 30.09.2006
      • 178

      #3
      Dein Problem ist möglicherweise obsolet.

      Ich hab mir gerade mal versucht die Seite anzusehen. Scheint so als wenn man mit gewalt deine IP feststellen möchte.

      Wenn ich mir das so anschaue, denke ich das das Vorgehen der Firma sittenwidrig ist und du nicht zaheln musst. Der Preis ist ganz unten im normalerweise nicht sichtbaren Bereich 'versteckt' und verstösst damit imho gegen geltende Regeln.

      Einfach "Press I to ignore" Sollen sie doch mal versuchen einzuklagen. Hast du Rechtsschutz? Meine Frau ist Anwältin ;-)

      Schau aber auch mal hier http://www.info.info.at/forum/read.p...&i=1115&t=1088

      Oder gib "Ronny Neugeboren" mal bei Google ein (mit den Anführungszeichen)

      Scheint so, als wenn die Lebenserwartung von Herrn Neugeboren selber nicht die allergrösste ist.

      Hier sogar mit Video http://www.youtube.com/watch?v=SYIlUf6ryWg



      VG
      Ralf
      Zuletzt geändert von dougie; 09.10.2006, 15:36.

      Kommentar

      • derjan
        Registrierter Benutzer
        • 17.11.2000
        • 1073

        #4
        Wenn die Kosten für den Test nicht unmittelbar ersichtlich sind, sondern erst die AGB gewälzt werden müssen, kann man von einer betrügerischen Absicht ausgehen.

        Allgemeiner gängiger Tip bei sowas lautet, einfach nicht zu zahlen. Diese Firmen leben vom Abschreckungseffekt ahnungsloser Bürger, die aus Angst vor einem Rechtsstreit, zu dem es vermutlich eh niemals kommen würde, einknicken und zahlen. Die vermutlich erschreckend hohe Anzahl derer die einknicken ist wesentlich effizienter, und risikofreier, als bei so einer fragwürdigen Masche mit Rechtsmitteln gegen "zickige" Kunden vorzugehen. Solche Geschäftsleute wollen skrupellos Geld scheffeln, d.h. wenn das Eintreiben der 30 Euro mehr kostet als eben diese 30 Euro, werden sie es kaum weiter verfolgen. Juristisch gesehen sind DIE ohnehin in der Beweispflicht, und dann müssen sie ebenfalls nachweisen dass sie deine Einwilligung zu den 30 Euro auf juristisch einwandfreie Weise bekommen, und nicht betrügerisch o.ä. erschwindelt haben, und das dürfte quasi unmöglich sein.

        Vielleicht bin ich nicht auf dem Laufenden, aber mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein derartiger Betrüger es über den Rechtsweg geschafft hat, an "sein" erschwindeltes Geld ranzukommen. Einfach mal Verbraucherzentrale o.ä. kontakten.

        Auf Sat.1 Akte 06 (jaja ich weiß, oberbillig Sendung) war neulich so ein Bericht über eine andere Firma, die mit ähnlichen Maschen operiert, ( MR branchenbuch oder so), die geschlossenen "Verträge" sind nicht bloß juristisch ungültig, sondern der Betreiber hat ganz gute Chancen, paar jahre innen Knast zu wandern.......... einfach mal bissl recherchieren, würd ich auch gerne machen, muss aber grad mal an meiner diplomarbeit weitertippen, die in 2 wochen abgegeben werden will :-)

        Kommentar

        • Timo
          Registrierter Benutzer
          • 22.06.2004
          • 9262

          #5
          Betrug

          Strafantrag wegen Betrugs bei der Statsanwaltschaft stellen, dieser Vorgang kostet nichts, du brauchst keinen Anwalt.

          Wenn es wirklich so offentsichtlich ist, würde ich so vorgehen, und auf keinen Fall bezahlen.

          Anders sieht es aus wenn die Gebühren mehrmals offentsichlich genannt wurden, dann bleibt gar kein anderer Weg als zu bezahlen.

          Bem.: ich habe die Seite jetzt nicht aufgemacht!!!!!!!!!


          Den Tip des Strafantrags auf Betrug hat mein Bruder schon erfolgreich durchgezogen, die Statsanwaltschaft muss allen Hinweisen des Betrugs nachgehen..........


          Gruß Timo

          Kommentar

          • Merlin
            Registrierter Benutzer
            • 30.11.2002
            • 837

            #6
            Also nach dem gepostetem Video von dougie: ganz klar NICHT zahlen! Echt unglaublich wie fiese Abzocker es gibt...
            Real Programmers don't die. They just gosub without return.

            Kommentar

            • Fanatic][cs.at
              Registrierter Benutzer
              • 24.06.2002
              • 465

              #7
              Hallo,

              bei uns in .at gibts eine Zeitschrift namens Konsument, welche von der Arbeiterkammer herausgegeben wird. Diese warnen vor dieser Seite.

              Allerdings steht schon bei der Anmeldung direkt unter dem jetzt Anmelden Button:

              * Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 81.223.215.162 bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: 81-223-215-162.innsbruck-mitte.xdsl-line.inode.at identifizierbar. Durch Betätigung des Button "Jetzt Anmelden" beauftrage ich Lebenserwartung.de, mich für die Teilnahme am Lebenserwartungstest sowie für das Lebenserwartungs.de-Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.


              Jetzt stellt sich die Frage ob ich hier anmelde, Login Daten bekomme und dann 30,- pecken muss. Falls dem so ist, dann ist das ein legitimer Vertrag der bezahlt werden muss. Allerdings erst nachdem ich mein Testergebnis erhalten habe (das zeigt das Wort "Teilnahme" in der Klausel)

              Klar ists eine hinterfotzige und zu verachtende Geschäftspraktik, aber doch legitim.


              Anders wäre es, wenn die Seite hier einfach den Provider kontaktiert, die Person zur IP Adresse erfragt und diesem dann das Mail schickt. Sowas wäre meines Wissens nach verboten. Außerdem wenn ich nun keine Provideradresse sondern zb. GMX verwende gilt eine solche Rechnung dann als zugestellt?


              Grüße
              Hari
              HAF? -> My Ass!

              Kommentar

              • GallileoMK2
                Registrierter Benutzer
                • 14.01.2001
                • 600

                #8
                Danke für die guten Antworten! Ich werde erst mal eine Mail senden:

                Sehr geehrte Damen und Herren,
                ihr Internet-Auftritt ist sittenwiedrig und grenzt schon fast an Betrug, daher werde ich Ihren Forderungen nicht nachkommen. Ein weiterer Grund ist, dass der Preis nicht im sichtbaren Bereich des Bestätigungs-Buttens lesbar ist!
                Sollte ich desweiteren Zahlungsaufforderungen von ihnen erhalten, werde ich den Fall direkt zu meinem Anwalt geben. Ich bin Rechtschutzversichert!

                MfG

                xxxxx

                Das hat bisher immer gefruchtet...
                Mein nickname hat nichts mit Galileo Galilei zutun.

                Kommentar

                • Diablo
                  Registrierter Benutzer
                  • 24.09.2004
                  • 2685

                  #9
                  ich würde erst mal gar nichts tun und die warten lassen
                  Die Chance ohne Tippschein im Lotto zu gewinnen ist fast genauso hoch wie mit Tippschein.

                  Kommentar

                  • GSD
                    GSD
                    Registrierter Benutzer
                    • 30.10.2001
                    • 123

                    #10
                    Antworte doch simpel (und überlegen):

                    Sehr geehrte Damen und Herren,

                    bitte erkundigen Sie sich zur Rechtslage in Deutschland.

                    MfG
                    ...


                    Wirkt zumindest, als ob du weißt, was du tust.

                    Kommentar

                    • VISATON
                      Administrator
                      • 30.09.2000
                      • 4472

                      #11
                      Auch dieses OT-Thema möchte ich jetzt schließen. Ich glaube, alles Wichtige ist gesagt.
                      Admin

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