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[OT] Böse Überraschung bei Erhalt von Ebay-Ware...

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  • Rainer_G
    Registrierter Benutzer
    • 13.08.2008
    • 691

    #16
    Eine einmal getätigte Überweisung läßt sich nicht mehr zurückbuchen - im Gegensatz zum Lastschriftverfahren. Leider. Ebay sieht die Möglichkeit vor, im Rahmen des Käuferschutzes eine Klärung des Sachverhalts (Unstimmigkeiten) herbeizuführen. Schau mal unter ebay-Käuferschutz nach. Nach den ebay-Regeln muß der Verkäufer auf den tatsächlichen Zustand der Ware hinweisen. Insofern hat der Verkäufer die ebay-Regeln verletzt ! Wichtig wäre, daß du einen Zeugen für die beschädigte Ware nach dem Auspacken hast. Die nicht beschriebenen Mängel würde ich auch fotografisch dokumentieren. Droh dem Verkäufer mit einem Anwalt und den für ihn damit verbundenen Kosten. Auch wenn es jetzt zu spät ist, bei Auktionen ohne Zustandsbeschreibung der gebrauchten Ware immer per email nachfragen.
    Gruß Rainer

    P.S. Versuch mal mit einer Schreibtischlampe und schrägem Licht die Fotos zu machen. Mit Blitz wird das nichts. Das was ich auf den Bildern sehe ist für mich eine eindeutige Täuschung des Käufers. Das hat nichts mit Empfindsamkeit zu tun.

    Wichtig ! Ich habe das erst jetzt gesehen. Bzgl. des Artikel-Zustands hat er oben in der Kopfzeile "Neu" geschrieben. Neu sind sie nicht, sondern gebraucht + beschädigt. Neu ist eine eindeutige Aussage über den Zustand, nämlich völlig unbenutzt und absolut neuwertig ohne jede Mängel. Das ist bzgl. der Realität + hinsichtlich der gravierenden Mängel eine eindeutige Falschaussage und für mich Betrug !
    Zuletzt geändert von Rainer_G; 26.11.2009, 21:26.
    Gruß Rainer

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    • Veit
      Registrierter Benutzer
      • 15.01.2008
      • 47

      #17
      Tatsächlihc, der Artikelzustand ist als "neu" gekennzeichnet. Da würde ich auch als erstes versuchen, den Hebel anzusetzen.

      Aber: der Verkäufer ist Privathändler und somit gilt für ihn:
      "...daher unterliegen Sie [als Privatverkäufer] nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts. Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Käufern freiwillig ein solches Recht einzuräumen. Dabei können Sie die
      Bedingungen (Fristen, Kostentragung, etc.) frei definieren."

      Tja, sieht nicht so gut aus.

      Mein Tipp: auf jeden Fall versuchen freundlich zu bleiben, sonst wird das erst recht nichts. Auskunft oder Internet bemühen und versuchen die Telefonnummer zu bekommen, mal anrufen und versuchen den Sachverhalt zu klären. Ebay auch kontaktieren, obwohl die da wahrscheinlich nicht groß weiter helfen werden. Zu guter Letzt bleibt nur der Gang zum Anwalt. das dauert aber ewig und ist sehr teuer.
      Ich wünsche dir viel Glück!

      PS: "Rücknahmen: Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf."

      Ohje.

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      • Silvio
        Registrierter Benutzer
        • 14.11.2001
        • 883

        #18
        Moin Markus!

        Tut mir leid für Dich. Leider sehe ich auch kaum eine Möglichkeit an wieder an Dein Geld zu kommen. Der einzige Ansatzpunkt ist wohl die als NEU deklarierte Ware, allerdings kauft man ja auch wie gesehen und das Foto lässt nicht auf die Beschädigungen schließen. Im ungünstigsten Fall wird der Verkäufer behaupten, daß er die einwandfreie Ware verschickt hat und es sich bei Deinen Chassis nicht um seine Ware handelt. Den Hinweis mit dem Zeugen beim Auspacken ist ja schon gefallen.

        Was mir allerdings noch aufgefallen ist: Der Verkäufer ist meines Wissens als Privatverkäufer verpflichtet Garantie- und Gewährleistungsansprüche zu übernehmen, sofern er diese nicht ausschließt. Ausgschlossen wurde im Angebot aber nur die Rücknahme und da ein Teil der Chassis nicht funktioniert meine ich, daß er seiner Gewährleistungspflicht nachkommen muß. Aber das müsste man über einen Fachmann prüfen lassen.

        Wir haben hier in der Firma eine Anwältin sitzen, die ich gern mal für Dich Fragen kann.

        Grüße, Silvio
        Stretto | Solitude AL/CB | Stella light 200 | Aria UL94 | Piko |
        Concorde MKIII CB | Funrise | Notos | Notos C² | VIB Mikro SE | VIB 170 AL

        BoxSim-Datenbank

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        • Andi_W
          Registrierter Benutzer
          • 20.04.2001
          • 132

          #19
          Ich würde:
          - alles dokumentieren... Artikelzustand, Auktionsseite, Schriftverkehr etc.
          - eBay-Käuferschutz kontaktieren, die können vllt. helfen, ganz evtl erstatten die auch was...
          - mit dem Anwalt klären, was ich machen kann...

          Der Verkäufer ist zwar Privatmann, unterliegt nicht dem Fernabsatz und braucht in diesem Fall keine normale Rücknahme zu machen, er darf aber trotzdem nicht so einen Artikel als neu verkaufen... das ist Betrug!

          Oder mindestens arglistige Täuschung, dann könnte man den Kauf anfechten und er wäre nichtig...
          Die Frage ist dann natürlich nur, wie man den Verkäufer dazu bringt die Ware auch wirklich zurückzunehmen...
          Frag am besten einen Anwalt, der wird dir sagen was Sache ist, was du machen kannst und ob sich es lohnt.

          Wenn er dir schlechte Aussichten auf Erfolg gibt, dann kannst du immer noch versuchen den Verkäufer selbst zu "überreden", mit Fristsetzung und Androhung aller möglichen Konsequenzen...

          Es ist zwar eine schwierige Situation, aber versuchen würde ich es trotzdem...

          Kommentar

          • Rainer_G
            Registrierter Benutzer
            • 13.08.2008
            • 691

            #20
            Ich würde zunächst den von ebay beschriebenen Weg gehen:

            „Melden Sie einen nicht erhaltenen oder erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel (10 bis 45 Tage nach Angebotsende).
            Über den Link Probleme klären in Mein eBay können Sie einen nicht erhaltenen oder erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel melden. Dieses Online-Tool soll die Kommunikation zwischen Käufern und Verkäufern erleichtern. Sollte das Problem nicht beigelegt werden, können Sie den Verkäufer dem eBay-Sicherheitsteam melden, indem Sie den Fall schließen.
            Hinweis: Bitte melden Sie das Problem auf der eBay-Website des Landes, auf der Sie den Artikel gekauft haben.“


            Das ganze hat hier nichts mit dem sogen. Rückgaberecht bzw. mit der Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen zu tun, sondern der über ebay zustande gekommene Kaufvertrag ist nichtig, da der Verkäufer eindeutig falsche Angaben zum Zustand des Artikels gemacht hat. Seine Artikelbeschreibung „Neu“ steht so krass zur Realität „Erhebliche Gebrauchsspuren und Beschädigungen“, dass hier aus meiner Sicht ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag eindeutig gegeben ist.

            Ich würde dann einen Anwalt nehmen, wenn der Weg über ebay erfolglos bleibt. Ich würde zunächst auch noch keine ebay-Bewertung abgeben, sondern lediglich eine negative Bewertung androhen.

            Viel Glück !

            Gruß Rainer
            Zuletzt geändert von Rainer_G; 27.11.2009, 09:44.
            Gruß Rainer

            Kommentar

            • Gast-Avatar
              andik

              #21
              Hallo,

              habe gestern abend das Bild auf den Kopf gestellt, auch mit vielen Änderungen des Bilds ist nicht wirklich der reale Zustand der Membranen zu erkennen. Allerdings sieht man auf dem unteren AL200 auf 1Uhr-Stellung das die Sicke deformiert ist. Kann es sein das es der AL ist den Du fotografiert hast bei dem am Membranrand die Delle ist? Und ich meine auf dem unteren linken TI auf 6Uhr Stellung den Schraubenzieherabdruck zu sehen bei dem die Spule fest ist, der verkratzte Phaseplug ist so in Rihtung hinten gedreht. Dann wusste der Verkäufer nämlich sehr wohl was es da verkauft hat.
              Zuletzt geändert von andik; 28.11.2009, 13:15.

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              • Chaomaniac
                Registrierter Benutzer
                • 01.08.2008
                • 2916

                #22
                Zitat von andik Beitrag anzeigen
                ...
                Kann es sein das es der AL ist den Du fotografiert hast bei dem am Membranrand die Delle ist? Dann wusste der Verkäufer nämlich sehr wohl was es da verkauft hat.
                Jepp, so isses!

                Bin in regem Mailkontakt mit dem Menschen. Bisher hat sich an seiner Haltung noch nichts geändert, mal sehen wie es weiter geht...
                Gaaaanz viel Zeug zu verkaufen...

                Kommentar

                • Gast-Avatar
                  andik

                  #23
                  Na viel Glück das er doch noch zugibt und zurücknimmt.
                  Habe oben noch nachgetragen, der untere linke TI...

                  Kommentar

                  • Reim
                    Registrierter Benutzer
                    • 29.06.2001
                    • 1416

                    #24
                    Hallo

                    wenn die Ware nicht passt, dann kann man den Käuferschutz in Anspruch nehmen.

                    Das ist recht einfach und unkompliziert, ABER es ist wichtig die richtigen Schritte zu tun, denn man muss einiges Nachweisen um den Käuferschutzantrag zu stellen.

                    Daher mein Rat, gleich bei eBay lesen was nötig ist und genau so verfahren, parallel kann das Gespräch mit dem Verkäufer laufen.

                    Beachte, auch die Frist für das Stellen eines Käuferschutzantrages ist nicht unbegrenzt.
                    Viele Grüße

                    vom Reim

                    Kommentar

                    • spendormania
                      Registrierter Benutzer
                      • 25.07.2004
                      • 439

                      #25
                      Zitat von Rainer_G Beitrag anzeigen

                      Das ganze hat hier nichts mit dem sogen. Rückgaberecht bzw. mit der Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen zu tun, sondern der über ebay zustande gekommene Kaufvertrag ist nichtig, da der Verkäufer eindeutig falsche Angaben zum Zustand des Artikels gemacht hat.

                      Gruß Rainer
                      Korrekt. Den verkauften Artikeln fehlt die zugesicherte Eigenschaft "neu" = unbeschädigt. Somit ist der Kaufvertrag nichtig. Allerdings würde ich sofort zum Anwalt gehen, solchen Vögeln ist mit Gutmütigkeit leider nicht beizukommen.

                      Gruß
                      Ludger

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                      • agossi
                        Registrierter Benutzer
                        • 04.02.2008
                        • 326

                        #26
                        Genau, es liegt ein Grundlagenirrtum oder auch wesentlicher Irrtum (notwendige Grundlage der Willensbildung zum Kaufentscheid) vor, der Kaufvertrag ist nichtig, dies muss gegenüber dem Verkäufer aber klar kommuniziert werden. Ich kenne sogar den Artikel aus dem Schweizerischen Obligationenrecht dazu auswendig, kann Dir aber die entsprechende Stelle in den deutschen Gesetzen nicht gleich nennen.

                        Um die Leistungen zurückzuerhalten, bleibt aus meiner Erfahrung nur die Drohung zum Anwalt zu gehen und dann aber auch zu ihm zu gehen, wenn eine Reaktion ausbleibt.

                        Wünsche Dir viel Glück bei der Sache!
                        Gruss
                        Andi

                        "Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum" (Friedrich Nietzsche)
                        "You can blow out a candle, but you can't blow out a fire" (aus "Biko" v. Peter Gabriel)

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                        • Chaomaniac
                          Registrierter Benutzer
                          • 01.08.2008
                          • 2916

                          #27
                          So, es hat sich doch noch (wider Erwarten) was getan!

                          Nachdem ich über das Wochenende die Ebay-Maschinerie in Gang gesetzt und auch in privaten Mails die Sachlage mit dem Deutschen Recht wiederholt angedeutet habe, ging der Verkäufer die Wandlung des eigentlich sowieso ungültigen Kaufverrages ein.
                          Sogar das Beratungsgespräch beim Anwalt, für das ich schon einen Termin vereinbart hatte, konnte ich absagen!

                          Anfangs wollte er noch, dass ich ihm die Chassis zurückschicke und er mir erst im Nachhinein das Geld zurückerstattet, aber auch das konnte ich noch abwarten!
                          Sogar das Rückporto hab ich ihm noch aus den Rippen geleiert!
                          Puh, noch mal Glück gehabt...
                          Eine schöne Aufregung war's trotzdem.

                          Vielen Dank an alle für den moralischen Beistand und die zahlreichen Tipps, vor allem auch an andik, der darauf gekommen ist, das Verkaufsfoto zu analysieren (um nachzuweisen, dass die Schäden bereits bei Gefahrenübergang vorhanden waren)!

                          Greez! (ein erleichterter Chaomaniak, der gelernt hat, dass Ebay ohne Rechtschutz ganz schön aufregend sein kann...)
                          Gaaaanz viel Zeug zu verkaufen...

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                          • Gast-Avatar
                            andik

                            #28
                            Hey super, knappe 500Eurp also doch nicht im Popo, das beste wird es sein sich vor dem Kauf Detailfotos des Verkäufers zu erbitten die die einzelnen Chassis in Nahaufnahme zeigen um eventuelle "verdeckte" Schäden vorher zu erkennen.
                            So, jetzt kannst wenigstens nachts wieder ruhig schlafen, wenn man sich überlegt, fast 500Euro in den Sand gesetzt, da sträuben sich einem die Nackenhaare, buuaa.

                            Kommentar

                            • jama
                              Registrierter Benutzer
                              • 19.07.2009
                              • 4889

                              #29
                              happy end....
                              und....warnung!
                              • ’’Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen. ‘‘ George Orwell
                              • „Niemand ist frei, der nicht über sich selbst Herr ist. ‘‘ Matthias Claudius.

                              deutsch ohne "sz" ABER mit fehler, tchüss! Jean-Marc.

                              Kommentar

                              • Mr.E
                                Registrierter Benutzer
                                • 02.10.2002
                                • 5291

                                #30
                                Glück gehabt. Bei der Artikelbeschreibung hätte ich aber ehrlich gesagt die Finger von gelassen.

                                Kommentar

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